Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug Musterklauseln

Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 6.1. Die von uns am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sind, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. Die von Mana Health am Ende des Bestellvorganges angegebenen Produktpreise sind Endpreise inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport- und Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch enthalten. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Bestellung durch den Kunden fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsabwicklung und Rechnungslegung erfolgt über den europäischen Zahlungsabwickler xxxxxx.xxx. Die möglichen Zahlungsdienstleister sind auf der Website von Mana Health angeführt. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von Mana Health ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht.
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. Der am Ende des Bestellvorganges angegebenen Gesamtpreis ist bei Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, ein Endpreis inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen. Bei Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in Kostenvoranschlägen) als Nettopreise exkl Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen, soweit nichts anderes angegeben ist, nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Der Kaufpreis wird grundsätzlich unverzüglich mit der Bestellung durch den Kunden fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. KEX akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten: • Direkte Banküberweisung • Sofortüberweisung • Kreditkarte (Mastercard, VISA) • PayPal Die Daten auf welches PayPal-Konto die Bezahlung zu erfolgen hat erhält der Kunde im Rahmen der der Bestellung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Geschäften zwischen Unternehmen jedoch ausdrücklich 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank) verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei Geschäften zwischen Unternehmen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden nicht um unternehmerische Kunden handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des KEX zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von KEX ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskrä...
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. Die von FRIESES angegebenen Preise (auch in den erstellten Kostenvoranschlägen) sind Endpreise und enthalten sowohl die gesetzliche Umsatzsteuer als auch sämtliche anfallende Zusatzkosten, welche für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind (zB Verpackung- und Transportkosten; Verladungs- und Versandkosten etc). Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Der Kaufpreis wird grundsätzlich nach Abschluss des (Reparatur-)Auftrags fällig. XXXXXXX akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten: • Barzahlung • Kreditkarte (VISA, MasterCard) • Maestro Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von FRIESES ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen.
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug 

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.