Common use of Preisgarantie Clause in Contracts

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal 24 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessions- abgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Diese unterliegen entsprechend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal 24 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessions- abgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Diese Die- se unterliegen entsprechend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal 24 maximal 15 oder 25 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, NetznutzungsentgelteNetznutzungsentgel- te, Konzessions- abgabeKonzessionsabgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage Sonder- kundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitäts- versorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz Ener- giewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuergesetzlich gültige Umsatzsteuer – derzeit 19%. Diese unterliegen entsprechend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Sondervertrag Ökostrom Aus Wasserkraft, Stromliefervertrag

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal 24 maximal 25 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessions- abgabeKonzessionsabgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage Son- derkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen Elektrizitäts- versorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Diese unterliegen entsprechend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Stromliefervertrag

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal 24 maximal 26 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, NetznutzungsentgelteNetznutzungsent- gelte, Konzessions- abgabeKonzessionsabgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang Zu- gang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten Las- ten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuergesetzlich gültige Umsatzsteuer – derzeit 19%. Diese unterliegen entsprechend entspre- chend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Stromliefervertrag

Preisgarantie. Bei zusätzlichem Abschluss einer Preisgarantie erfolgt für den vereinbarten Zeitraum von ma- ximal maximal 24 Monaten keinerlei Preisanpassung des Strompreises. Ausgenommen sind dabei Än- derungen Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessions- abgabeKonzessi- onsabgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Wärme- Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuergesetzlich gültige Umsatzsteuer – derzeit 19%. Diese unterliegen entsprechend Ziffer 3 der Preisanpassung.

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Samples: Stromliefervertrag