Preisindizes. Soweit sie angewendet werden, sind für 10.2 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
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Preisindizes. Soweit sie angewendet werden, sind für 10.2 11.2 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung die vom Statistischen Bundesamt vor Beginn des Versicherungsjahres zuletzt veröffentlichten Preisindizes maßgebend.
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