Primärärzte. Als Primärärzte gelten ausschließlich - praktische Ärzte, - hausärztlich tätige Internisten - Fachärzte für Allgemeinmedizin, - Fachärzte für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, - Not- oder Bereitschaftsärzte - sowie Ärzte, gleich welcher Fachrichtung, die über einen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Service für Telemedizin telefonisch oder digital kontaktiert werden. Hebammen/Entbindungspfleger sind Primärärzten gleichgestellt.
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Primärärzte. Als Primärärzte gelten ausschließlich - praktische Ärzte, - hausärztlich tätige Internisten Internisten, - Fachärzte für Allgemeinmedizin, - Fachärzte für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, - Not- oder Bereitschaftsärzte - sowie Ärzte, gleich welcher Fachrichtung, die über einen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Service für Telemedizin telefonisch oder digital kontaktiert werden. Hebammen/Entbindungspfleger sind Primärärzten gleichgestellt.
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