Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern nach der von bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des ver- sicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens be- messen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Auf- wendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Private Pflegepflichtversicherung
Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen Wesent- lichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern sondern von der nach der von bestimmten be- stimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des ver- sicherten versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz Prozent- satz des Einkommens be- messenbemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Auf- wendungen Aufwendungen im Kalenderjahr Kalen- derjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag, Langfristige Auslandsreise Krankenversicherung
Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern sondern von der nach der von bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des ver- sicherten versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regelmä- ßig als Prozentsatz des Einkommens be- messenbemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Auf- wendungen Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden eingehende Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetzli- chen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei beitrags- frei mitversichert.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern sondern von der nach der von bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des ver- sicherten versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regelmä- ßig als Prozentsatz des Einkommens be- messenbemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Auf- wendungen Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetzli- chen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei beitrags- frei mitversichert.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern sondern von der nach der von bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit des ver- sicherten versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regel- mäßig als Prozentsatz des Einkommens be- messenbemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Auf- wendungen Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetz- lichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei bei- tragsfrei mitversichert.
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Samples: Insurance Contract
Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, son- dern sondern von der nach der von bestimmten Pauschalregeln Pau- schalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des ver- sicherten versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens be- messenbemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgeld Versicherungsentgelt im Umlageverfahren Umlagever fahren erhoben. Dies bedeutetbedeu- tet, dass alle Auf- wendungen Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichertmitversi- chert.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Vollversicherung Privat