Common use of Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung Clause in Contracts

Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesent- lichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach be- stimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozent- satz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalen- derjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert.

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Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesent- lichen wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach be- stimmten bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regelmä- ßig als Prozent- satz Prozentsatz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalen- derjahr Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden eingehende Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetzli- chen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei beitrags- frei mitversichert.

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Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesent- lichen Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern son- dern nach der von der nach be- stimmten bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten ver- sicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozent- satz Prozentsatz des Einkommens bemessenbe- messen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt Versicherungsentgeld im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen Auf- wendungen im Kalen- derjahr Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitversichert.

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Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesent- lichen Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach be- stimmten bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regelmä- ßig als Prozent- satz Prozentsatz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalen- derjahr Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetzli- chen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei beitrags- frei mitversichert.

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Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im Wesent- lichen Wesentlichen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach be- stimmten bestimmten Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit des versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig regel- mäßig als Prozent- satz Prozentsatz des Einkommens bemessen. Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalen- derjahr Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen gesetz- lichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei bei- tragsfrei mitversichert.

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