Priorität. Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
Priorität. Ergibt sich infolge nicht angemeldeter oder verspäteter Luftfahrzeuge eine Über- schneidung in der Abfertigung mit Flugzeugen anderer Luftverkehrsgesellschaften, so behält sich die FMO Airport Services GmbH das Recht vor, die planmäßigen und angemeldeten Luftfahrzeuge vorrangig abzufertigen.
Priorität. Ergibt sich infolge nicht angemeldeter oder verspäteter Luftfahrzeuge eine Überschneidung in der Abfertigung mit Flugzeugen anderer Luftverkehrsgesellschaften, so behält sich die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. das Recht vor, die planmäßigen und angemeldeten Luftfahrzeuge vorrangig abzufertigen.
Priorität. 16.1 Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor (Siehe Dokumenten-Versionierung). Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor. Sollt in einer gegebenen Situation, weder in den Individualverträgen noch den AGB, eine Regelung zutreffen, gelten OR und ZGB nach Schweizer Recht.
Priorität. Den vorliegenden AGB widersprechende Bestimmungen von mit BK abgeschlossenen Individualverträgen gehen diesen AGBs vor.
Priorität. Ergibt sich infolge nicht angemeldeter oder verspäteter Luftfahrzeuge eine Überschneidung in der Abfertigung mit Flugzeugen anderer LVG, so behält sich die FHG das Recht vor, die plan- mäßigen und angemeldeten Luftfahrzeuge vorrangig abzufertigen.
Priorität. Im Fall eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen der Vereinbarung und dieser SSLA, hat die Vereinbarung Vorrang, ausgenommen, wenn die SSLA ausdrücklich vorgibt, dass sie Vorrang gegenüber der Vereinbarung mit Bezug auf einen solchen Konflikt oder eine solche Inkonsistenz hat. In diesem Fall hat die SSLA Vorrang (jedoch nur in Bezug auf die Supportservices).
Priorität. Unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wird hier die Priorität, die einer Maßnahme zukommt, abgeschätzt. Verschiedene Maßnahmenbereiche und Instrumentarien spielen dabei eine Rolle wie die zeitliche Einordnung einer Maßnahme (z. B. zwingend vor einer anderen oder während anderer Maß- nahmen), das CO2-Einsparpotenzial und der dazu nötige Aufwand oder auch die Wirkungstiefe.