Probeantrag Musterklauseln

Probeantrag. Der Probeantrag ist besonders zu kennzeichnen und muss Angaben von evtl. Vorversicherern und deren Vertragsnummern beinhalten. Dem Probeantrag ist eine ausführliche Risikobeschreibung, ggf. Fotos beizufügen. Der Probeantrag darf keine Angaben über Versicherungsbe- ginn, Vertragsdauer, Zahlungsweise und Zahlungsweg enthalten. Außerdem darf der Probeantrag vom Interessenten nicht unterschrieben werden. Insbesondere ist über bereits eingetretene Schäden zu berichten, und zwar unabhängig davon, ob für den Schaden Versicherungsschutz bestanden hat oder nicht. Den Unterlagen ist eine Übersicht über den Schadenhergang und die Schadenhöhe beizufügen. Bei ED-Schäden ist besonders über die getroffene Risikoverbesserung zu berichten. Über die bestehende Geschäftsverbindung und die organisatorischen/ geschäftlichen Gründe, die bei der Prüfung des Probeantrages zu berücksichtigen sind, ist besonders zu berichten. Nach Prüfung der ein- gereichten Unterlagen entscheidet die Direktion über die Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden durch die Direktion Beiträge und Bedingungen genannt, zu denen die Übernahme möglich ist. Mit diesen Angaben ist ein entsprechender Antrag aufzunehmen.

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  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Probezeit Die Probezeit beträgt drei Monate.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Schlußbestimmungen (1) Der Erfüllungsort ist der Sitz der GmbH. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf Wunsch auf der Geschäftsstelle einzusehen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. ist ein bestehender Spielbe‐ rechtigungsvertrag mit der Golf Bad Münstereifel Betriebsgesellschaft mbH. Die Mitgliedschaft im Golfclub e.V. endet automatisch mit Ablauf der Spielberechtigung auf der Golfanlage Bad Münstereifel. Die Satzung des Golfclubs e.V. ist mir bekannt. Auf dieser Grundlage beantrage ich die Mitgliedschaft als: Ordentliches Mitglied Zweitmitglied Jugendliches Mitglied Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Hiermit ermächtige ich widerruflich den Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. den von mir zu leistenden Clubbeitrag zu Lasten meines Xxxxxx mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des Kre‐ ditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Einzug erfolgt in der ersten Märzwoche des jeweiligen Jahres. Ihre Man‐ datsreferenznummer ist Ihre DGV‐Mitgliedsnummer. Der Einzug erfolgt durch die Volksbank Euskirchen auf das Konto Iban: XX00000000000000000000; BIC: XXXXXXX0XXX. Unsere Gläubiger‐Identifikationsnummer lautet: DE06ZZZ00000044675. Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e.V. Mitglieds Nr.4549 mit heutigem Schreiben möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Golfclub infor- mieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, aber auch durch Dritte, etwa durch den Deutschen Golf Verband e. V. (DGV) und PC Xxxxx ( Mitgliederverwaltungsprogramm ) verarbeitet. Verarbeitung Ihrer Daten durch den DGV Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden Sie betreffende Daten an den DGV, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke: a. zur Ausgabe des DGV-Ausweises Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Titel, Funktion im Club, Spielrecht und Stammvorgabe des Golfspielers sowie das Länderkennzeichen, Geburtsdatum, Altersklasse, Geschlecht, Jahr der Ausgabe des Ausweises, Datum der Gültigkeit des Ausweises, Datum der Bestellung des Ausweises sowie das Datum der Stammvorgabe b. zur Abbildung eines Regionalitätskennzeichens auf dem DGVAusweis die Entfernung zwischen einer Wohnanschrift des Ausweisin- habers und dem Clubhaus des den DGV-Ausweis ausgebenden DGV-Mitglieds c. zur Vergabe einer eindeutigen Spieleridentifikationsnummer Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl und Club- nummer d. zur Analyse der Einzugsgebiete von Golfplätzen die Länderkennzeichen und die Postleitzahlen der Wohnorte e. zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Wettspielergebnisse der Golfspieler f. zur Darstellung der Wettspielergebnisse auf xxx.xxxx.xx Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergeb- nisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde) g. zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf xxx.xxxx.xx DGV-Nummer, Name des Hei- matclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist be- schränkt auf die Personen einer Spielergruppe x. zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Wettspielergebnissen Weitergabe der in vorstehenden Buchstaben (e. und f.) genannten Daten an den Betreiber des Internetportals xxx.xxxxxx.xx (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golf- spieler widersprochen wurde). Der Zugang zu Handicaplisten ist beschränkt auf Personen mit identischem Heimatclub; der Zugang zu Meldelisten ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe i. zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören (nur innerhalb der EU bzw. in Ländern mit von der EU anerkanntem angemessenem Datenschutzniveau) Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsda- tum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieleridentifikationsnummer. Bei Gastspielerabfragen von DGVMitgliedern wird darüber hinaus die Altersklasse, die Funktion im Club, eine gegebenenfalls beste- hende Vorgabensperre, das Spielrecht im Club sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben j. zur Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxx.xx/xxx die Vornamen, Namen, Titel, Funktionen und E-Mail-Adressen der Funktions- xxxxxx. Übermittelt das DGV-Mitglied über den Kreis der Funktionsträger des DGV-Mitglieds hinausgehende personenbezogene Daten an das DGV-Intranet, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass dafür eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Einer Verwendung der unter f. und h. genannten Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Ihre vorstehend aufgeführ- ten Daten werden vom DGV spätestens ein Jahr nach Ihrem Ausscheiden aus dem GC gelöscht, es sei denn Sie treten einem anderen Golfclub bei, der ebenfalls ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb im DGV ist. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an den DGV beruht auf der Datenschutz-Richtlinie des Golfclub Bad Münstereifel Stockert e. V. sowie den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, in deren Geltung Sie mit Ihrem Beitritt zum Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e. V. eingewilligt haben. Darüber hinaus verarbeitet der GC Bad Münstereifel-Stockert e.V. die folgenden personenbezogenen Daten: - Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentli- chung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde), - zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung über PC-Xxxxx DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spie- lergruppe und Abschlag.