Produktangaben Musterklauseln

Produktangaben. 10.1. Unsere Angaben über unsere Produkte und Geräte sowie über unsere Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Besteller jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Verwendungsangaben des Bestellers sind nur maßgebend, wenn von uns dem Besteller bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt wurde, dass die gelieferten Produkte oder Geräte für die vom Besteller beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.
Produktangaben. Beide Parteien stimmen überein, dass TechSmith, und nicht Apple, allein verantwortlich ist für die Klärung von Ansprüchen, die von Ihnen oder anderen Drittparteien bezüglich der Software oder bezüglich Ihres Besitzrechtes und/oder Ihrer Nutzung der Software erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Produkthaftungsansprüche; (ii) jedwede Mängelanzeige bezüglich anwendbarer gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen und (iii) Ansprüche, die aufgrund von Verbraucherschutz- oder Datenschutzgesetzgebung oder ähnlichen Gesetzen erhoben werden, einschließlich im Zusammenhang mit den von der Software genutzten HealthKit und HomeKit Frameworks, falls zutreffend. Die EULA darf die Haftungspflicht von TechSmith nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beschränken.
Produktangaben. 5.1) Wir liefern Heizöl und Dieselkraftstoff in einer Qualität, die den jeweils gültigen DIN- Vorschriften entspricht. Für alle anderen von uns gelieferten Produkte gelten die Beschreibungen der Hersteller.
Produktangaben. 11.1. Leistungs- und Produktbeschreibung in Drucksachen und Werbung Soweit nicht ausdrücklich als garantierte Eigenschaft bezeichnet, stellen sämtliche in unseren Angebotsunterlagen und sonstigen Drucksachen, sowie auf Datenträgern enthaltenen Inhalte lediglich eine Leistungs- und Produktbeschreibung dar und beinhalten kein Angebot auf Abschluss einer Garantievereinbarung. Gleiches gilt für die Inhalte unserer Werbung.
Produktangaben. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den jeweils geltenden Produktspezifikationen von Synthomer. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie als solche schriftlich vereinbart und bezeichnet werden. Weitere Angaben von Synthomer in Wort und Schrift über Produkte, Geräte, Anlagen, Anwendungen, Verfahren und Verfahrensanweisungen beruhen auf Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Synthomer vermittelt diese Angaben nach bestem Wissen vorbehaltlich von Änderungen und Weiterentwicklungen, jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit. Diese Angaben entbinden den Kunden nicht davon, von Synthomer bezogene Ware auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter.
Produktangaben. Ceyoniq behält sich technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Die Produktbeschreibungen und – angaben der Ceyoniq beschreiben nur die Beschaffenheit der Produkte und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, es sei denn, dass die Ceyoniq dies dem Kunden zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, die Produkte und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen.
Produktangaben a) Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere über ihre Mischungsverhältnisse, Eignung und Anwendung, sind nur als ungefähre Werte anzusehen. Diese Angaben bedeuten keine Garantie von Eigenschaften unserer Produkte, es sei denn, dass wir eine Garantie ausdrücklich zum Ausdruck gebracht haben, die über die bloße Mitteilung der genannten Angaben hinausgeht. Dies gilt auch für die dem Käufer mitgeteilten Ergebnisse chemischer und physikalischer Analysen sowie bereitgestellten Datenblätter und Broschüren. Unsere Angaben, die aufgrund unserer Erfahrungen nach bestimmtem Wissen erfolgen, entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Anwendbarkeit für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Dies gilt auch, wenn wir vorher Warenproben geliefert haben.
Produktangaben. ART. 6 (Mindestanforderungen an die Angaben)
Produktangaben. Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Verwendungsangaben des Bestellers sind nur maßgebend, wenn von uns dem Besteller bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt wurde, dass die gelieferten Produkte für die vom Besteller beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen. grundsätzlich sind wir berechtigt, produktionsbedingte mengengemäße Unter- und Überlieferung bis zu 10 % vorzunehmen. Bei einem Lieferumfang von unter 500 St. oder besonders schwieriger Ausführung sind mangels abweichender Vereinbarungen höhere Toleranzen bis zu maximal 20 % zulässig. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verpackungsbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität, sofern nicht im Einzelfall spezifizierte Ausführungsnormen vereinbart sind. Branchenübliche Abweichungen in Farbe, Auswahl, Gewicht, Stücklänge usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen. Für Mehr- oder Minderlieferungen gelten folgende Toleranzgrenzen: Auftragslose bis 5 t +/- 10 % des Sollgewichtes. Auftragslose über 5 t +/- 500 kg. Formattoleranzen: bei winkelrechten Zuschnitten +/- 0,5 mm, bei nicht winkelrechten Zuschnitten und Großformaten + 15 mm / - 0 mm. Breitentoleranzen: bei Rollenwaren +/- 0,5 mm. Dickentoleranzen: bei Foliendicke < 200µ +/- 10 %, 200 bis 400µ +/- 7 %, > 400µ +/- 5 %.
Produktangaben. Für die Ausführungen aller Produkte gelten unsere “allgemeinen technischen Hinweise im Handbuch, die wir dem Besteller auf Wunsch gerne zusenden. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.