Produkthaftung, Versicherung. 10.1 Der Lieferant verpflichtet sich, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen von Dritten, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
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Produkthaftung, Versicherung. 10.1 9.1 Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen von DrittenDritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Ware entstehen/ erbrachten Leistung ent- stehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
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Produkthaftung, Versicherung. 10.1 11.1 Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen von DrittenDritter freizustellen, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder bestimmungsgemäße Verwendung der von ihm gelieferten Ware Waren entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
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