Profil des Anlegerkreises Musterklauseln

Profil des Anlegerkreises. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, der ein global diversifiziertes und abgerundetes Portfolio sucht, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der den Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen. Der Teilfonds eignet sich für Investoren, die ein ausgewogenes, global diversifiziertes, abgerundetes Portfolio aus Forderungspapieren und -rechten sowie Beteiligungspapieren und -rechten mit Referenzwährung EUR suchen. Der Anleger muss jedoch zeitweilig, Verluste hinnehmen können, so dass der Teilfonds sich eher als mittel- bis langfristige Anlage eignet.
Profil des Anlegerkreises. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Global Equity / Aktien Welt ESG richtet sich an Investoren, die Erfahrung mit volatilen Anlagen haben, über solide Kenntnisse der Kapitalmärkte verfügen und die an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben wollen, um ihre spezifischen Anlageziele zu verfolgen. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die temporär auch zu hohen Wertverlusten führen können. In einem Gesamtportfolio kann dieser Teilfonds als Basisanlage eingesetzt werden.
Profil des Anlegerkreises. Dieser Teilfonds ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, der ein global diversifiziertes und abgerundetes Portfolio sucht, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der den Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die temporär auch zu sehr hohen Wertverlusten führen können.
Profil des Anlegerkreises. Dieser Teilfonds eignet sich nur für erfahrene Investoren, die Erfahrung mit volatilen Anlagen haben, über vertiefte Kenntnisse der Kapitalmärkte verfügen und die gezielt von der Marktentwicklungen in spezialisierten Märkten profitieren wollen und mit den spezifischen Chancen und Risiken dieser Marktsegmente vertraut sind. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die temporär auch zu sehr hohen Wertverlusten führen können. In einem breit diversifizierten Gesamtportfolio kann dieser Teilfonds als Ergänzungsanlage eingesetzt werden.
Profil des Anlegerkreises. Der Vermögensaufbau-Fonds HAIG I ist für Anleger geeignet, die Investmentfonds als angemessenes Mittel ansehen, um an den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten teilzuhaben. Er ist insbesondere für erfahrenere Anleger, die ganz bestimmte Anlageziele verfolgen, geeignet. Der Anleger sollte Erfahrung mit volatilen Produkten haben. Darüber hinaus muss er in der Lage sein zeitweilig, erhebliche Verluste hinzunehmen, so dass der Teilfonds sich eher als längerfristige Anlage eignet.
Profil des Anlegerkreises. Der Fonds HWB Dachfonds - VeniVidiVici ist für den risikobewussten Anlegertyp geeignet, der Investmentfonds als geeignetes Mittel zur Sparanlage sieht. Die Anleger sollten über eine hohe Risikobereitschaft und über gute Kenntnisse von Kapitalmarktprodukten verfügen. Der Anleger muss deutliche Verluste hinnehmen können, so dass der Fonds sich eher als mittel- bis langfristige Anlage eignet.
Profil des Anlegerkreises. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – European Equity / Aktien Europa richtet sich Investoren, die Erfahrung mit volatilen Anlagen haben, über solide Kenntnisse der Kapitalmärkte verfügen und die an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben wollen, um ihre spezifischen Anlageziele zu verfolgen. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die temporär auch zu hohen Wertverlusten führen können. In einem Gesamtportfolio kann dieser Teilfonds als Basisanlage eingesetzt werden

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  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

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