Programm- und Preisänderungen. 7.1. Änderung vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leis- tungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsab- schluss über die Änderungen. 7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus fol- genden Gründen ergeben: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge) b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.) c) Wechselkursänderungen d) Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Wir werden die Preiserhö- hung spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. So- fern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu. 7.3. Programmänderungen, Änderungen im Trans- portbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Rei- seprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaf- ten, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorher- sehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alter- nativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit, Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 7.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Rei- sepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderun- gen im Transportbereich vorgenommen werden. Führen die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbar- ter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesent- lichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen. b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei- lung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vor- geschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder
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Programm- und Preisänderungen. 7.1. Änderung vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leis- tungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsab- schluss über die Änderungen.
7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus fol- genden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)
c) Wechselkursänderungen
d) Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Wir werden die Preiserhö- hung spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. So- fern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.
7.3. Programmänderungen, Änderungen im Trans- portbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Rei- seprogramm Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, TransportartTrans- portart, Transportmittel, Fluggesellschaf- tenFluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorher- sehbar vorhersehbar oder abwendbar ist, wie z.B. Naturkatastrophen, Unruhen Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw., es erfordern. Wir sind bemühtbe- müht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alter- nativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit, Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Rei- sepreis erhöht wirderhöht, Programmänderungen oder Änderun- gen Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führen : Führt die Programmänderung Pro- grammänderung oder die Änderung einzelner vereinbar- ter vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesent- lichen wesentli- chen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei- lung unse- rer Mitteilung schriftlich informierenmitteilen, dass Sie an einer von uns vor- geschlagenen vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oderoder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner verein- barter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
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Samples: Reisevertrag
Programm- und Preisänderungen. 7.1. Änderung 7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten behal- ten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leis- tungsbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsab- schluss Vertragsabschluss über die diese Änderungen.
7.2. 7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus fol- genden Gründen ergebenergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) WechselkursänderungenWechselkursänderungen oder
d) Staatlich d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhö- hung spätestens Preiserhöhung bis spä- testens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. So- fern Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.
7.3. 7.3 Programmänderungen, Änderungen im Trans- portbereich Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Rei- seprogramm Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaf- tenFluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorher- sehbar vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alter- nativprogramm Alternativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit, . Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.4. 7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Rei- sepreis erhöht wirdReisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderun- gen Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führen : Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbar- ter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesent- lichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.rück- erstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei- lung Mitteilung schriftlich informierenmitteilen, dass Sie an einer von uns vor- geschlagenen vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oderoder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbar- ter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post überge- ben).
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Programm- und Preisänderungen. 7.1. Änderung vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns 4.1 Wisent Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leis- tungsbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle Wisent Reisen vor Vertragsab- schluss Vertragsabschluss über die diese Änderungen.
7.24.2 Wisent Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport usw.) nach Vertragsabschluss zu ändern (vor oder während der Reise), wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Xxxxxx Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
4.3 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach Vertragsabschluss aus folgenden Gründen erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus fol- genden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen : nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
b) Beförderungskosten, Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, neu eingeführten eingeführte oder erhöhten staatlichen erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. FlughafentaxenGebühren, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)
c) Wechselkursänderungen
d) Staatlich verfügten Wechselkursänderungen oder staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Erhöhen sich MwSt.). Xxxxxx Reisen wird die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Wir werden die Preiserhö- hung Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. So- fern Sofern die Preiserhöhung mehr als 1010 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 4.4 genannten Rechte zu.
7.3. Programmänderungen, Änderungen im Trans- portbereich nach Ihrer Buchung und 4.4 Führt die Programmänderung (vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Rei- seprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaf- ten, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorher- sehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alter- nativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit, Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Rei- sepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderun- gen im Transportbereich vorgenommen werden. Führen die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbar- ter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesent- lichen wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Sie können das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und schriftlich zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattetrückerstattet. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben. Xxxxxx Sie Wisent Reisen keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
c4.5 Wisent Reisen ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie dazu berechtigten Anlass geben, wenn die publizierte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, behördliche Maßnahmen, Streiks, Unruhen, die (politische) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei- lung schriftlich informierenLage usw. die Reise verunmöglichen, dass Sie an einer von uns vor- geschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollenerheblich erschweren oder gefährden. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oderIn diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis rückerstattet. Weitere Forderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
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Samples: Reise Und Vertragsbedingungen