Flugreisen Musterklauseln

Flugreisen. 7.1 Im Falle von Änderungswünschen, Umbuchungen oder Stornierung des Kunden kann FUN-Reisen die ggf. entstandenen Mehrkosten einziehen sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 39 Euro pro Vorgang fordern. Da die Umbuchungs- und Stornogebühren je nach Leistungsträger variieren, empfiehlt FUN-Reisen dem Kunden sich vorher über mögliche Kosten zu informieren.
Flugreisen. Flugkosten können erstattet werden, wenn der Flug aus dienstlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Flugzeuges ist nachvollziehbar zu begründen. Sofern Sie für dienstlich veranlasste Flugreisen Rückvergütungen, Freiflüge usw. durch die Fluggesellschaft erhalten, sind Sie verpflichtet, diese für spätere dienstlich veranlasste Reisen einzusetzen. Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, dürfen nur dienstlich in Anspruch genommen werden.
Flugreisen. 10.1. Es gelten die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von Ziff. 5 dieser Bedingungen zu- lässig. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Flug- gerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 11 informieren. Am Zielort ge- schieht dies durch Aushang an den Informationstafeln, Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferien- anlage befinden, unmittelbar durch die Reiseleitung oder online über eine dem Kunden mit den Reiseunterlagen mitgeteilte Internetseite. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefo- nisch, mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen oder online unter der mitgeteilten Internetseite zu informieren.
Flugreisen. Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Die Wielandbus AG und die Horner Reisen AG und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten sich das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so hat der Kunde folgende Rechte:
Flugreisen. Die Online-Buchungs-Tools von Syngenta sind so programmiert, dass sie die günstigsten Preise anzeigen. Auch das „Reisebüro“ ist angewiesen, die preisgünstigste Reisemöglichkeit vorzuschlagen. Sofern es keinen zwingenden Grund gibt, hiervon abzuweichen, muss diese Möglichkeit genutzt werden. Die Buchungsklassen bei Flugreisen müssen nach folgenden Regeln gewählt werden: Economy-Klasse: Für alle Einzelflüge unter fünf Stunden Dauer ist die Economy-Klasse zu buchen, auch wenn die gesamte Reise aus mehr als einem Flug besteht und insgesamt über fünf Stunden dauert. Hiervon ausgenommen sind Flüge, für die Syngenta mit der bevorzugten Fluggesellschaft eine höhere Buchungsklasse zum Preis der Economy-Klasse vereinbart hat. Es ist das günstigste Preisangebot für die Economy-Klasse zu nutzen, auch wenn dies mit Einschränkungen verbunden ist. Umbuchungen und Reiserouten-Umplanungen sind zu vermeiden.
Flugreisen. Eine Nutzung des Flugzeugs ist dann zulässig, wenn sie zu einer erheblichen Zeit- und Kos- teneinsparung führt. Es ist grundsätzlich die günstigste Klasse frühzeitig und kostenorientiert zu buchen.
Flugreisen. 12.1 Im Falle von Änderungswünschen, Umbuchungen oder Stornierung des Kunden kann Tusculum Reisen die ggf. entstanden Mehrkosten einziehen sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 39 Euro pro Vorgang fordern. Da die Umbuchungs- und Stornogebühren je nach Leistungsträger variieren, empfiehlt Tusculum Reisen dem Kunden sich vorher über mögliche Kosten zu informieren. 12.2 Bei Flügen sind Non-Stopp-Flüge oder Direktflüge nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Ansonsten kann die Erbringung von Flugleistungen grundsätzlich durch Drehkreuzflüge und Flüge mit Zwischenlandung, auch mit Wartezeiten und Transitaufenthalten sowie mehrfachem Umsteigen erbracht werden. 12.3 Bei Flugreisen dienen An- und Abreisetage der Beförderung, nicht der Erholung oder dem Programm, falls etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Mit Änderungen von Flugzeiten durch die Fluggesellschaft ist grundsätzlich zu rechnen. 12.4 Auf Flugumbuchungen besteht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung grundsätzlich kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Fluggesellschaften Namensänderungen grundsätzlich nicht oder nur befristet erlaubt sind und demgemäß nur durch Stornierung und Neubuchung möglich sind.
Flugreisen. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderungsleistung erlischt. Die angebotenen Reisen beginnen jeweils vom in der Reise ausgeschriebenen Abflughafen. Für die individuelle Anreise besteht die Möglichkeit durch Vermittlung von TARUK im Rahmen der Kooperation mit der Deutschen Bahn AG und Fluggesellschaften ein Bahn- oder Flugticket zu einem ermäßigten Tarif zu buchen; der jeweilige Tarif ist von TARUK zu erfragen. TARUK kann geeignete Zubringerflüge vermitteln. Diese sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Pauschalreise. Für etwaige Verspätungen oder Ausfälle und dadurch hervorgerufene Folgen haftet TARUK nicht. Die Xxxx der Zugverbindung oder einer selbst gewählten Fluganreise ist Sache des Reisenden, der für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich ist. Es wird im Hinblick auf etwaige Zug- und Flugverspätungen empfohlen, eine Verbindung zu wählen, welche gewährleistet, dass Sie mindestens vier Stunden vor Abflug am Abflugschalter eintreffen. Für Zug und Flugverspätungen und dadurch hervorgerufene Folgen haftet TARUK nicht.
Flugreisen. Für die Flugreisen soll grundsätzlich die „Economy-Class“ benutzt werden. Für alle Flugreisen ist die vorgängige Bewilligung des Vorgesetzten einzuholen.
Flugreisen. Eine Nutzung des Flugzeugs ist dann zulässig, wenn sie zu einer erheblichen Zeit - und Kosteneinsparung führt. Dies ist der Fall, wenn die Reisezeit mit dem schnellsten Alternativ -Reisemittel (in der Regel Bahn) 4 Stunden überschreitet. Grundsätzlich werden für alle Mitarbeiter der T-Systems die Flüge in der Economy-Class gebucht, auch wenn die Flugkosten zu Lasten des Kunden gehen. Meilengutschriften, die den Mitarbeitenden anlässlich von Geschäftsreisen von der Luftverkehrsgesellschaft gutgeschrieben werden, sind in erster Linie wieder für geschäftliche Zwecke zu verwenden. Grundsätzlich verweisen wir auf das Merkblatt „Reiserichtlinien“. Flugreisen sind immer über den jeweiligen Travel-Partner zu buchen.