Projektteam Musterklauseln

Projektteam. Zusammenstellen des IT-Projektteams durch projekt- bezogene Personaleinsatzplanung mit dem Ziel der Lösung von Problemen und deren Realisierung durch die Teammitglieder und in Abstimmung mit dem Leiter Informatik und den jeweils betroffenen Geschäftsbe- reichsleitern.
Projektteam. Die Mitglieder des Projektteams nehmen diese Aufgabe neben ihren sonstigen Tätigkeiten, aber mit jeweils nach den Notwendigkeiten der einzelnen Schritte definierten Arbeitszeitanteilen wahr.
Projektteam. Zusammenstellen des EDV-Projektteams durch pro- jektbezogene Personaleinsatzplanung mit dem Ziel der Lösung von Problemen und deren Realisierung durch die Teammitglieder und in Abstimmung mit dem Leiter Informatik und den jeweils betroffenen Ge- schäftsbereichsleitern.
Projektteam. Die Unterstützungsleistungen der PD werden durch sehr erfahrene und/oder einschlägig qualifizierte Bera- ter erbracht. Die Parteien sind sich einig, dass die Berater der PD grundsätzlich vor dem Einsatz jeweils eine Sicherheitsüberprüfung durch die Senatskanzlei erfolgreich absolvieren müssen. Der Einsatz weiterer bzw. der Austausch aktiver Berater ist zwischen dem AG und PD abzustimmen.
Projektteam. (1) Die Agentur stellt dem Auftraggeber für die Leistungen im Rahmen dieses Vertrages ei- nen festen Ansprechpartner sowie ein kompetentes und erfahrenes Team von Fachleuten zur Verfügung.
Projektteam. Das Zuschlagskriterium „Projektteam“ ist in die weiteren Unterkriterien „Personalein- satzplaung“, „Erfahrung des Projektleiters“ und „Erfahrung des Bauleiters“ unterglie- dert. Eine Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter vorgelegten Personalkon- zepts. Die jeweiligen Unterkriterien werden anhand folgender Skala bewertet: 9 – 10 Sehr gut – die Darstellungen sind insgesamt überzeugend und de- tailliert. Der Projektbezug wurde in besonderem Maße dargestellt. Die Darstellungen lassen eine weit überdurchschnittliche Leistungs- erbringung erwarten, welche alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. 7 – 8 Gut – die Darstellungen sind weitestgehend überzeugend, detailliert und vollständig. Der konkrete Bezug zum Projekt wurde anschaulich dargestellt. Die Darstellungen lassen eine überdurchschnittliche Leistungserbringung erwarten. 5 – 6 Befriedigend – die Darstellungen sind ausgewogen, größtenteils vollständig und weisen einen konkreten Projektbezug auf. Die Dar- stellungen lassen eine insgesamt anforderungsrechte Leistungser- bringung erwarten. 3 – 4 Ausreichend – die Darstellungen sind ausgewogen, mit wenigen Lü- cken, allerdings weitestgehend allgemein gehalten und ohne kon- kreten Projektbezug. Die Darstellungen versprechen eine Leistungs- erbringung, welche gerade noch den Anforderungen entspricht. 1 – 2 Mangelhaft – die Darstellungen sind überwiegend lückenhaft, unvoll- ständig, allgemein gehalten und/oder weisen keinen Projektbezug auf, so dass eine anforderungsgerechte Leistungserbringung frag- lich erscheint. 0 Ungenügend – unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausfüh- rungen ist eine anforderungsgerechte Leistungserbringung offen- sichtlich nicht möglich. Die sich ergebende Bewertung wird anschließend mit der vorgesehenen Gewichtung des einzelnen Unterkriteriums multipliziert.
Projektteam. Kommentiert [car6]: Wird bei Vertragsabschluss ergänzt
Projektteam. Auflistung des Projektteams wird durch den Auftragnehmer zu Projektbeginn erstellt und dem Auftraggeber übermittelt.
Projektteam. M27 wird für die Erfüllung des Auftrages ein Projektteam zur Verfügung stellen, dessen Projektleitung namentlich in der Vertragsunterlage genannt wird. Weitere Teammitglieder kann M27 nach Bedarf und Projektverlauf hinzuziehen. Eine einseitige personelle Änderung hinsichtlich der Projektleitung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrags. Externe Konsulenten werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit M27 direkt beauftragt. Vorschläge oder Empfehlungen können M27 – so gewünscht – gemacht werden. Für spezifische Aktivitäten, die nicht in der beispielhaften Aufzählung der M27 Dienstleistungen beinhaltet sind (z.B. Technologieberatung, Rationalisierungsmaßnahmen, Optimierung des Produktionsprozesses, Standortoptimierungen etc.), ist – sofern dies nicht intern seitens des Auftraggebers abgewickelt werden kann – die Einbindung von entsprechenden externen Experten vorgesehen. Dienstleistungen im Umfang der vereinbarten Beratungsleistungen in einzelnen Projektphasen können durch beide in Punkt 1 der AGB genannten Unternehmen erfolgen und werden vom jeweiligen leistenden Unternehmen nach Maßgabe des in der Auftragsbeschreibung definierten Volumens direkt an den Auftraggeber verrechnet.
Projektteam. Die Agentur stellt dem Auftraggeber für die Leistungen im Rahmen dieses Vertrages ein kompetentes und erfahrenes Team von Fachleuten zur Verfügung. Die Mitglieder des Teams wurden dem Auftraggeber bereits im Rahmen der Angebotsphase namentlich benannt. Die angegebenen Mitarbeiter müssen voraussichtlich kurzfristig nach Auftragsvergabe zur Verfügung stehen. Der Einsatz der Mitarbeiter wird jeweils für die Dauer/den Umfang eines Abrufes fest vereinbart. Sollte es zu personellen Veränderungen kommen, so wird die Agentur dies dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen. Neubesetzungen geschehen in Absprache mit dem Auftraggeber und bedürfen seiner Zustimmung. Die Zustimmung des Auftraggebers darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Sollten die Vertragsparteien darüber keine Einigung erzielen können, so ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Austausch einer oder mehrerer von der Agentur zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn der Auftraggeber feststellt, dass eine Person nicht die geeignete Qualifikation und Erfahrung besitzt oder aus einem anderen sachlichen Grund ungeeignet ist. Die Agentur ist in diesem Fall verpflichtet, umgehend Ersatzpersonal mit gleicher Qualifikation zur Verfügung zu stellen. Die Agentur hat sein Personal über die Einzelheiten der Dienstleistungen eigenständig zu informieren und in die konkreten Tätigkeiten einzuweisen. Für anfallende Abwesenheitszeiten des eingesetzten Personals werden Vertretungsrege-lungen abgestimmt, nach denen die Agentur Personal mit gleicher Qualifikation bereitstellt. Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. § 10 Ansprechpartner, Erreichbarkeit Die Agentur und der Auftraggeber sichern sich gegenseitige Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten, wenigstens aber montags bis freitags von 9-16 Uhr zu. Dies gilt auch während der Ferienzeiten. Zur verbindlichen Entgegennahme aller Erklärungen im Rahmen des Projektes sind auf Seiten des Auftraggebers die folgenden Personen befugt: Zur verbindlichen Entgegennahme aller Erklärungen im Rahmen des Projektes sind auf Seiten der Agentur die folgenden Personen befugt: § 11 Einsatz von Dritten Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Unterauftragnehmer) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. In diesem Fall ist die Agentur verpflichtet, diese gemäß den Regelungen dieses...