Parkplatz Musterklauseln

Parkplatz. 2. 1. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Gegenstand des Vertrags sind weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs. Der Campingplatz Meinhardsee übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
Parkplatz. Sollte der Mieter sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Vermieters abstellen, ohne diese Dienstleistung mitgebucht zu haben, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 120.- pro Woche verrechnet.
Parkplatz. 6.1. Im Ticket sind eventuell entstehende Kosten für einen Parkplatz nicht enthalten. Eine Zufahrt zum Zeltplatz, auch zum Aus- und Einladen von Gepäck, ist nicht möglich. Vor dem Gelände steht ein Parkplatz zur Verfügung. Der Fußweg zwischen Parkplatz und Zeltplatz beträgt ca. 700 Meter.
Parkplatz a) Besucherparkplatz Für Besucher und Angehörige von HeimbewohnerInnen stehen nordseitig drei Besucherpark- plätze zur Verfügung. Diese Parkplätze sind kostenfrei, können jedoch nur für die Dauer des Besuches im Haus St. Josef genützt werden. Bei unbefugter Benützung bzw. Dauerparkens wird eine Besitzstörungsklage eingebracht.
Parkplatz. Einfahrt und Parken von Kraftfahrzeugen: Die auf dem Veranstaltungsgelände aufgestellten Verkehrszeichen sind wie die amtlichen Zeichen im öffentlichen Straßenverkehr verbindlich. Die TFL behält sich bei Zuwiderhandeln Sanktionen vor. Die TFL kann für die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in das Veranstaltungsgelände, während des offiziellen Auf- und Abbaus und während der Veranstaltungstage besondere Einlass- und Verkehrsregelungen erlassen, die dem Veranstalter bekanntgegeben werden. Die TFL hat das Recht, Laderäume von Kraftfahrzeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu kontrollieren. Die Zufahrten zur TFL (Feuerwehrzufahrten, Freiräume vor den Not- ausgängen, etc.) und Eingänge müssen als Rettungswege freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Bauteile oder andere Gegenstände eingeengt oder verstellt werden. Das Befahren der Hallen und das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Hallen ist generell nicht gestattet. Die TFL ist ermächtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger bzw. aufgeständerte Fahrzeugteile auf Kosten des Besitzers und ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen. Für Fahrzeuge können je nach Parkplatzangebot Parkrechte für die Dauer der Veranstaltung zu Pauschalpreisen erworben werden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des Parkanlagenbetreibers. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten. Dies schließt die Koordinierungspflicht aller beteiligten Personen und Unternehmen sowie die Beachtung der von der TFL erlassenen Sicherheitsbestimmungen ein. Sämtlichen behördlichen Stellen und den Ordnungsorganen sowie Vertretern der TFL ist jederzeit Zutritt zu den Veranstaltungen zu gewähren, ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst sind bei Gefahr unverzüglich zu alarmieren. Die TFL ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Die Geschäftsleitung der TFL bzw. deren Vertreter sind befugt, die sofortige Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen, sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen. Sie kann den Betrieb von Maschinen, Geräten usw. jederzeit unterbinden und eine Wiederinbetriebnahme unter...
Parkplatz. Die Parkplätze stehen dem Mieter auf dem ganzen Areal der Wiedemeier AG kostenlos zur Verfügung.
Parkplatz. Wenn der Reisende einen Parkplatz am Flughafen Lux- emburg gebucht hat, muss dieser bei einer Flugänderung storniert werden. Die Parkgebühren werden dann voll- ständig erstattet und der Reisende kann eine neue Bu- chung vornehmen, wenn er dies wünscht.
Parkplatz. Wenn der Reisende einen Parkplatz am Flughafen Luxem- burg gebucht hat, kann dieser jederzeit storniert werden. Die im Falle einer Stornierung anfallenden Gebühren sind in Punkt 7.1.2 aufgeführt. Im Falle einer Stornierung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden wird der Kaufpreis für den Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx gemäß den in Punkt 7.1.2 genannten Modalitäten zurückerstattet.
Parkplatz. Die Zahlung für die Buchung eines Xxxxxxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig erfolgen.