Parkplatz Musterklauseln

Parkplatz. 2. 1. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Gegenstand des Vertrags sind weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs. Der Campingplatz Meinhardsee übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
Parkplatz. 6.1. Im Ticket sind eventuell entstehende Kosten für einen Parkplatz nicht enthalten. Eine Zufahrt zum Zeltplatz, auch zum Aus- und Einladen von Gepäck, ist nicht möglich. Vor dem Gelände steht ein Parkplatz zur Verfügung. Der Fußweg zwischen Parkplatz und Zeltplatz beträgt ca. 700 Meter.
Parkplatz. Die Erschließungsstraße mündet in das Bebauungsplangebiet Ferienpark Moselmarina. Unmittelbar dahinter, östlich des Sportboothafens, beginnt der PKW-Parkplatz. Der Parkplatz bietet Platz für 104 PKW’s und dient einerseits Bootseignern und anderseits Besuchern des Sportboothafens und des Feriengebietes. Die Größe der Stellplätze richtet sich nach der RAST 06, die Stellplatztiefe beträgt 4,30m, mit einem Fahrzeugüberhang von 70cm. Die Parkplatzbreite wird mit 2,50m geplant. Die 4 Parkplätze an der Uferpromenade gelegen werden behindertengerecht ausgebaut. Der Parkplatz entwässert von der Mündung der Erschließungsstraße bis Station 0+100 breitflächig in die unterliegenden Wiesenflächen. Ab Station 0+100 wird das Niederschlagswasser in Leitungen gesammelt und dem Hafenbecken über die Einleitstelle II zugeführt. Die Herstellung der Parkflächen erfolgt mit wasserdurchlässigem Pflaster, die Fahrbahn wird in asphaltbauweise hergestellt.
Parkplatz. Die Fahrzeuge benötigen über die gesamte Tourneedauer einen kostenlosen, sicheren Parkplatz zu jeder Zeit außerhalb der Fahrzeit. Es wird empfohlen an Venues Sicherheitspersonal zur Vermeidung von Einbruch und Vandalismus zu stellen. Jegliche Schäden im Tourneezeitraum gehen zu Lasten des Kunden und müssen direkt bezahlt werden. Parkgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Evenutell ausgestellte Strafen aufgrund von Parkverstößen gehen zu Lasten des Kunden. Da gerade im Ausland u.U. keine Park-„Tickets“ ausgestellt werden, muss der Kunde – bei von ihm veranlassten Park- und Ladevorgängen in Parkverboten – eine Kaution hinterlegen. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis Parkverstöße aus dem Ausland durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich, diesbezüglich eine Kreditkartennummer anzugeben, die mindestens ein Jahr von Tourende an gültig ist. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Fahrer eine Bar-Kaution kassieren. Die Zufahrt muss einem Fahrzeug der Größe eine Tourneebusses gerecht sein. Sollte eine sichere Zufahrt nach nicht gewährleistet sein, so muss ein Ersatzparklplatz gestellt werden. Wenn kein elektrischer Anschluss dort möglich ist, so wird dem Fahrer ein Hotel sowie Catering-Buy-Out gestellt. Der Begriff „sichere Zufahrt“ wird ausschließlich durch den Fahrer entschieden. Es ist dem Kunden nicht gestattet diese Entscheidung in irgendeiner Form zu gestalten.
Parkplatz. Die Parkplätze stehen dem Mieter auf dem ganzen Areal der Wiedemeier AG kostenlos zur Verfügung.
Parkplatz. Die Stadt garantiert nicht dafür, dass für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung Parkplätze in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Sie behält sich vor, die vorhandenen Parkplätze oder Teile derselben auch für andere Zwecke, wie z. B. die Vorbereitung oder Beendigung einer anderen Veranstaltung, zu nutzen.
Parkplatz. Die Zahlung für die Buchung eines Xxxxxxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig erfolgen.
Parkplatz. Einfahrt und Parken von Kraftfahrzeugen: Die auf dem Veranstaltungsgelände aufgestellten Ver- kehrszeichen sind wie die amtlichen Zeichen im öffentli- chen Straßenverkehr verbindlich. Die TFL behält sich bei Zuwiderhandeln Sanktionen vor. Die TFL kann für die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in das Veranstaltungsge- lände, während des offiziellen Auf- und Abbaus und während der Veranstaltungstage besondere Einlass- und Verkehrsregelungen erlassen, die dem Veranstalter bekanntgegeben werden. Die TFL hat das Recht, Lade- räume von Kraftfahrzeugen und von Personen mitge- führte Behältnisse beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu kontrollieren. Die Zufahrten zur TFL (Feuerwehrzufahrten, Freiräume vor den Not- ausgängen, etc.) und Eingänge müssen als Rettungs- wege freigehalten werden und dürfen nicht durch Auf- baumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Bauteile oder andere Gegenstände eingeengt oder verstellt werden. Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist eine Umfahrt um das Gebäude mit einer Mindestbreite von 4,5 m zu gewährleisten. Das Befahren der Hallen und das Abstel- len von Kraftfahrzeugen in den Hallen ist generell nicht gestattet. Die TFL ist ermächtigt, widerrechtlich abge- stellte Fahrzeuge, Anhänger bzw. aufgeständerte Fahr- zeugteile auf Kosten des Besitzers und ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen. Für Fahrzeuge kön- nen je nach Parkplatzangebot Parkplatzkarten für die Dauer der Veranstaltung zu Pauschalpreisen erworben werden.
Parkplatz. Einfahrt und Parken von Kraftfahrzeugen: Die auf dem Veranstaltungsgelände aufgestellten Verkehrszeichen sind wie die amtlichen Zeichen im öffentlichen Straßenverkehr verbindlich. Die TFL behält sich bei Zuwiderhandeln Sanktionen vor. Die TFL kann für die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in das Veranstaltungsgelände, während des offiziellen Auf- und Abbaus und während der Veranstaltungstage besondere Einlass- und Verkehrsregelungen erlassen, die dem Veranstalter bekanntgegeben werden. Die TFL hat das Recht, Laderäume von Kraftfahrzeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu kontrollieren. Die Zufahrten zur TFL (Feuerwehrzufahrten, Freiräume vor den Not- ausgängen, etc.) und Eingänge müssen als Rettungswege freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Bauteile oder andere Gegenstände eingeengt oder verstellt werden. Das Befahren der Hallen und das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Hallen ist generell nicht gestattet. Die TFL ist ermächtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger bzw. aufgeständerte Fahrzeugteile auf Kosten des Besitzers und ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen. Für Fahrzeuge können je nach Parkplatzangebot Parkrechte für die Dauer der Veranstaltung zu Pauschalpreisen erworben werden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des Parkanlagenbetreibers. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten. Dies schließt die Koordinierungspflicht aller beteiligten Personen und Unternehmen sowie die Beachtung der von der TFL erlassenen Sicherheitsbestimmungen ein. Sämtlichen behördlichen Stellen und den Ordnungsorganen sowie Vertretern der TFL ist jederzeit Zutritt zu den Veranstaltungen zu gewähren, ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst sind bei Gefahr unverzüglich zu alarmieren. Die TFL ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Die Geschäftsleitung der TFL bzw. deren Vertreter sind befugt, die sofortige Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen, sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen. Sie kann den Betrieb von Maschinen, Geräten usw. jederzeit unterbinden und eine Wiederinbetriebnahme unter...