Provisionen. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohl- fahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen Und Beilagenaufträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen Und Beilagenaufträge
Provisionen. 1. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohl- fahrtsunternehmen Wohlfahrtsun- ternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen Und Beilagenaufträge
Provisionen. 1. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen BekanntmachungenBe- kanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohl- fahrtsunternehmen Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis Grund- preis abgerechnet werden.
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Samples: Advertising Agreement