Common use of Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes. 2.1 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gegeben.

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Samples: www.donauversicherung.at, www.donauversicherung.at, www.donauversicherung.at

Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes. 2.1 2.1. Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz beginnt mit der Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn gegeben.

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at

Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes. 2.1 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 vierzehn Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 vierzehn Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gegeben.

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Samples: www.airandmore.de, www.ruv.at

Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes. 2.1 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn Versi- cherungsbeginn gegeben.

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Samples: www.wko.at

Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes. 2.1 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten AntragsannahmeerklärungAn- tragsannahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung Prä- mienzahlung zu bezahlen (Einlösung der Polizze). Der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz beginnt mit der Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst danach eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn gegeben.

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Samples: www.tiroler-versicherung.at