Prämienabrechnung und Einsichtnahme. Nach Ablauf jedes einzelnen Versicherungsjahres oder nach Auflösung des Vertrages wird die Prämienabrechnung aufgrund der definitiven Lohngrundlagen vorgenommen. Zu diesem Zweck stellt elipsLife dem Versicherungsnehmer ein Formular mit der Aufforderung zu, ihr darauf die in Frage kommenden Angaben zur Erstellung der Prämienabrech- nung mitzuteilen. Beläuft sich jedoch die Nach- oder Rückprämie auf einen Betrag von unter CHF 10, verzichten die Vertragsparteien auf Nachzahlung bzw. Rückerstattung. Sendet der Versicherungsnehmer die Erklärung zur Prämienabrechnung nicht innert 30 Tagen seit Empfang des Deklarationsformulars an elipsLife zurück, ist elipsLife berechtigt, die mutmasslich endgültige Prämie nach eigenem Ermessen festzusetzen. elipsLife hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers durch Einsichtnahme in sämtliche massgeblichen Un- terlagen (Lohnbücher, Belege, AHV-Abrechnungen) nachzuprüfen. Verweigert der Versicherungsnehmer die Zusam- menarbeit bei der Ermittlung der definitiven Prämie, so kann elipsLife den Vertrag kündigen.