Prämienschuldner. a) Sowohl Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer, als auch der Rechtsnachfolger, der das Fruchtziehungsrecht von Ihnen erworben hat, haften für die Versicherungsprämie der Versicherungsperiode, in welcher der Versicherungsvertrag übergeht, als Gesamtschuldner. b) Wenn wir aus Anlass des Besitzwechsels den Versicherungsvertrag kündi- gen oder wenn der Rechtsnachfolger den Vertrag aus diesem Xxxxx xxx- digt, sind allein Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer verpflichtet die Versicherungsprämie zu zahlen, nicht der Rechtsnachfolger.
Appears in 3 contracts
Samples: Kundeninformation, Kundeninformation, Kundeninformation
Prämienschuldner. a) Sowohl Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer, als auch der RechtsnachfolgerRechts- nachfolger, der das Fruchtziehungsrecht von Ihnen erworben hat, haften für die Versicherungsprämie der Versicherungsperiode, in welcher der Versicherungsvertrag übergeht, als Gesamtschuldner.
b) Wenn wir aus Anlass des Besitzwechsels den Versicherungsvertrag kündi- gen oder wenn der Rechtsnachfolger den Vertrag aus diesem Xxxxx xxx- digt, sind allein Sie als ursprünglicher Versicherungsnehmer verpflichtet verpflichtet, die Versicherungsprämie zu zahlen, nicht der Rechtsnachfolger.
Appears in 2 contracts
Samples: Hagelversicherung, Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen