Common use of Prüfungsumfang Clause in Contracts

Prüfungsumfang. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammen. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen Ein Unterrichtsentwurf für die Lehrprobe Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 Minuten mit einer Gruppe Turnieranfänger (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer). Das Thema der Lehrprobe soll dem/der Lizenzanwärter/in am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in in der Lage ist, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauen, - die Grundsätze der Didaktik und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - erkannte Xxxxxx zu korrigieren, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleiten. Ausb.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis F) Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 5: Tanzsport (Unterfächer A und C) Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- und/oder Lateintänzen für die Dauer von 2 Minuten je Tanz, abwechselnd Damen oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: Figuren in je 3 Standard- und/oder Lateintänzen. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelost. Die Prüfung beginnt unmittelbar danach. Dauer je Tanz 10 Minuten.

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Prüfungsumfang. 147. Wie vorstehend zur Rechtskonformität der Verfügungsbehörde aus- geführt wurde (vgl. E. 58 f.), setzt die Möglichkeit einer Sanktionierung durch eine Verwaltungsbehörde im Rahmen des Kartellverfahrens vor-aus, dass dieser Entscheid durch ein gerichtliches Organ („organe judi- ciaire“/“judicial body“) überprüft werden kann, welches über eine vollstän- dige Entscheidungsgewalt („pleine juridiction“/“full jurisdiction“) verfügt. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen für diesen Zweck vorausgesetzte Entscheidungsgewalt verlangt eine um- fasssende und uneingeschränkte Prüfungszuständigkeit (vgl. EGMR, 16713/90, Pramstaller, Ziff. 41: „These include the power to quash in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammenall respects, on questions in fact or law, the decision of the body below“), wel- che eine Überprüfung und mögliche Umgestaltung folgender Aspekte um- fasst: alle tatsächlichen und rechtlichen Sachpunkte, die herangezogenen Beweismittel, die Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen sowie die Angemessenheit der ausgefällten Sanktionen (vgl. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen Ein Unterrichtsentwurf für die Lehrprobe Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 Minuten mit einer Gruppe Turnieranfänger (möglichst nicht LehrgangsteilnehmerEGMR, 13.5.2003, 49636/99, Chevrol gg. Frankreich, Ziff. 76 f., 83; EGMR, 4.3.2004, 47650/99, Silvester´s Horeca Service gg. Belgien, Ziff. 27 f.). Das Thema Unter Berück- sichtigung der Lehrprobe soll dem/zulässigen Möglichkeiten einer Ausgestaltung von Verwal- tungsverfahren durch den nationalen Gesetzgeber (vgl. E. 61) kann die ori- ginäre Entscheidungsgewalt des gerichtlichen Organs durch die Vorschal- tung eines Verwaltungsverfahrens demzufolge formal in eine Kontrollent- scheidung umgestaltet werden, soweit sie dadurch inhaltlich nicht einge- schränkt wird und gegenüber dem Entscheid der Lizenzanwärter/in am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in in der Lage ist, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauen, - die Grundsätze der Didaktik und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - erkannte Xxxxxx zu korrigieren, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleiten. AusbVerwaltungsbehörde im Ergebnis prioritär bleibt.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis F) Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 5: Tanzsport (Unterfächer A und C) Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- und/oder Lateintänzen für die Dauer von 2 Minuten je Tanz, abwechselnd Damen oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: Figuren in je 3 Standard- und/oder Lateintänzen. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelost. Die Prüfung beginnt unmittelbar danach. Dauer je Tanz 10 Minuten.

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Prüfungsumfang. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammen. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen Ein Unterrichtsentwurf für die Lehrprobe 1 Unterrichtseinheit schriftlich vorbereiten Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 maximal 30 Minuten mit einer Gruppe Turnieranfänger (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer)in Jazz- und Modern Dance-Technik. Das Thema der Lehrprobe Lehrprobenthema soll dem/der Lizenzanwärter/in am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt Lizenzanwärter/-in spätestens vier Tage vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben werden. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in in der Lage ist, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauen, - die Grundsätze der Didaktik und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - erkannte Xxxxxx Bewegungs- und Technikhilfen zu korrigierengeben, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleiten. Ausb.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis F) Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre (Unterfächer A - C) Schriftlich: Ein Fragebogen MündlichPraktisch: ggf.Tänzerische Demonstration im Jazz-Dance und im Modern Dance einer jeweils 16-taktigen Folge. Dauer: Jeweils 1-1½ Minuten. Theoretisch: Fachliches Prüfungsgespräch Ausb.Fach 5zu Jazz-Dance oder Modern Dance-Technik, alternativ zum Lehrprobeninhalt. Dauer: Tanzsport (Unterfächer A und C) Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- und/oder Lateintänzen für die Dauer von 2 Minuten je Tanz, abwechselnd Damen oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: Figuren in je 3 Standard- und/oder Lateintänzen. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelost. Die Prüfung beginnt unmittelbar danach. Dauer je Tanz 10 Maximal 20 Minuten.

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Prüfungsumfang. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammenumfasste die Gebarung der Geschäftsjahre 1993 bis 1997. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen Ein Unterrichtsentwurf Weiters wurde die Einrichtung und der Betrieb der Schnellbuslinien „Wiesel“ einer näheren Betrachtung unter- zogen. Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, sind die Gesamtverkehrsangelegenheiten sowie die Verwaltung der Gesellschaftsanteile an der NÖVOG Landeshauptmann Xx. Xxxxx Xxxxx zugewiesen. Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Ge- samtverkehrsangelegenheiten (RU7) für die Lehrprobe Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 Minuten mit einer Gruppe Turnieranfänger (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer)Verwaltung der Anteile des Landes in Gesell- schaften, die dem Verkehrsverbund dienen, zuständig.‌‌‌‌ Zur Vertretung des Landes NÖ und Ausübung des Stimmrechtes war ab Gründung der NÖVOG Vortr.Hofrat Xx. Das Thema Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, jeweils mittels Einzelvollmacht, ermächtigt. Am 24. Juni 1997 wurde der Lehrprobe soll dem/Leiter der Lizenzanwärter/in am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werdenAbt. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten RU7, Wirkl.Hofrat Univ.-Prof. Xxxx.Xxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx durch den Landeshauptmann bevollmächtigt, zur Vertretung und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in Ausübung des Stimmrechtes für das Land NÖ in der Lage istNÖVOG, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauensohin zur Ausübung der Ge- sellschaftsrechte in derselben, - alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die Grundsätze der Didaktik er in dieser Angele- genheit für nützlich und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - erkannte Xxxxxx zu korrigieren, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleitennotwendig erachtet. AusbDiese Vollmacht gilt bis auf Widerruf.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis F) Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ausb.Fach 5: Tanzsport (Unterfächer A und C) Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- und/oder Lateintänzen für die Dauer von 2 Minuten je Tanz, abwechselnd Damen oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: Figuren in je 3 Standard- und/oder Lateintänzen. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelost. Die Prüfung beginnt unmittelbar danach. Dauer je Tanz 10 Minuten.

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Prüfungsumfang. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammen. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen mit 12 Fragen Ein Unterrichtsentwurf für die Lehrprobe Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 Minuten Lehrprobe: Arbeiten mit einer der Gruppe Turnieranfänger (möglichst nicht keine Lehrgangsteilnehmer). Das Thema der Lehrprobe soll dem/der Lizenzanwärter/in am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegenDidaktik, Methodik, Rhetorik. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in in mindestens enthalten: - Demonstration der Lage istBewegung, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauenMethodische Hilfen zum Erlernen dieser Bewegung und ihre Begründung, - die Grundsätze der Didaktik An- und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - Durchzählen mit und ohne Musik an- und durchzuzählenMusik, - erkannte Xxxxxx zu korrigieren, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleitenKorrigieren erkannter Xxxxxx. Ausb.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis F) Schriftlich: Ein Fragebogen Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch, ca. 10 Minuten Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre Schriftlich: Ein Fragebogen Aufsatz gemäß Themenvorgabe Dauer maximal 60 Minuten Mündlich: ggf.Prüfungsgespräch Ggf. ein Prüfungsgespräch, ca. 10 Minuten Ausb.Fach 5: Tanzsport (Unterfächer A und C) Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog einer selbständig erstellten Choreographie über Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- mindestens 16 Takte auf A-Klassen-Niveau in drei Tänzen Standard und/oder Lateintänzen für die Latein, abwechselnd Damen- oder Herrenschritte. Die Tänze werden unmittelbar vor der Prüfung ausgelost. Dauer der Tänze: Je 2 Minuten. Fachliche - Überprüfung der Kenntnisse der gelisteten Posen und Prüfung: Figuren einschließlich der Ein- u. Ausgänge. - Darstellung und Begründung von 2 Schrittkombina- tionen und Bewegungen im Sinne von Hinführen zu hochklassigem Tanzen, besserer Raumaufteilung; Kurzchoreographie von Längs- und Querseitenfolge; Ausweichmanöver, sowie Taktik der Raumaufteilung. Prüfungs- 3 Tänze Standard und/oder Latein. umfang: Dauer: Max. 20 Minuten je Tanz. Choreogra- Umsetzen einer schriftlich vorgegebenen Choreographie phie lesen: in einem Tanz, abwechselnd Damen oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: Figuren in je 3 Standard- Standard und/oder LateintänzenLatein. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelostDauer: maximal 15 Minuten. Die Prüfung beginnt unmittelbar danachSchriftlich: Erkennen und Niederschreiben einer gezeigten Choreographie in 1 Tanz, Standard und/oder Latein. Dauer je Tanz 10 Dauer: 30 Minuten.

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Prüfungsumfang. Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Ausbildungsfächern zusammen. Ausb.Fach 1: Sportorganisation - Sportverwaltung Schriftlich: Ein Fragebogen Keine Prüfung Ausb.Fach 2: Pädagogik - Psychologie Schriftlich: Ein Fragebogen Ein Unterrichtsentwurf für die Lehrprobe Praktisch: Lehrprobe mindestens 15 Minuten mit einer Gruppe Turnieranfänger Turnierpaaren (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer). Das Thema der Lehrprobe soll dem/der Lizenzanwärter/in am letzten Tag Tage der Ausbildung mitgeteilt werden. Die Lehrprobe ist schriftlich auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, daß der/die Lizenzanwärter/in in der Lage ist, - einen Standard- oder Latein-Unterricht methodisch aufzubauen, - die Grundsätze der Didaktik und Rhetorik zu beachten, - anschaulich zu demonstrieren, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - erkannte Xxxxxx Fehler zu korrigieren, - eine Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder psycho- logisch einfühlsam anzuleiten. Ausb.Fach 3: Biologie - Sportmedizin (Unterfächer A bis FB,C,D,E und G) Schriftlich: Ein Fragebogen MündlichGgf.: ggf.Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch, ca. 10 Minuten Ausb.Fach 4: Bewegungslehre - Trainingslehre Schriftlich: Ein Fragebogen MündlichErarbeiten eines Trainings- und Förderplanes anhand vorgegebener Voraussetzung eines Paares/einer Gruppe. (Max.30 Min.) Ggf.: ggf.Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch, ca. 10 Minuten Ausb.Fach 5: Tanzsport (Unterfächer A und C) Schriftlich: Aufschreiben einer Choreographie über 12 Takte, vorgetanzt von einem Paar. Dauer maximal 30 Minuten. Tänzerische Vortanzen von Schrittfolgen aus dem DTV-Figurenkatalog Prüfung: von je 3 ausgelosten Standard- und/oder Lateintänzen für die Dauer von 2 Minuten je Tanz, abwechselnd Damen Damen- oder Herrenschritte. Fachliche Erläuterung und unmittelbar danach Vortanzen von je 3 Prüfung: 3 Figuren in je 3 Standard- und/oder Lateintänzen. Die Figuren werden aus dem DTV-Figurenkatalog ausgelost. Die Prüfung beginnt unmittelbar danach. Dauer je Tanz maximal 10 Minuten.

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