Psychologische Erstberatung Musterklauseln

Psychologische Erstberatung. Wird nach einem Versicherungsfall psychologische Hilfe benötigt, organisiert der Versicherer die Durchführung eines Erstgespräches durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten und übernimmt hierfür die Kosten.
Psychologische Erstberatung. 4.11 Unterbringung von Tieren im Notfall
Psychologische Erstberatung. 4.10.1 Wünschen Sie wegen eines Einbruchs in die von Ihnen bewohnte Woh- nung oder Ihr selbst genutztes Einfamilienhaus psychologischen Rat? Oder wegen eines Raubs, der an Ihnen verübt wurde? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psy- chotherapeuten. Möchten Sie weitergehende Hilfe eines Psychologen oder Psychothera- peuten in Anspruch nehmen? Dann erhalten Sie Kontaktadressen von Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für deren Behandlung müssen Sie aber selbst tragen.
Psychologische Erstberatung. 5.10.1 Wünschen Sie wegen eines Versicherungsfalls in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung psychologischen Rat? Bspw. nach einem Raub oder einem Brand? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Möchten Sie weitergehende Hilfe eines Psychologen oder Psychothera- peuten in Anspruch nehmen? Dann erhalten Sie Kontaktadressen von Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für deren Behandlung tragen wir jedoch nicht.
Psychologische Erstberatung. § 1 Was ist versichert?
Psychologische Erstberatung. Auf Wunsch übernimmt unser psychologischer Beratungsdienst bis zu drei Beratungen.
Psychologische Erstberatung. 1. In Erweiterung von § 8 VHB 2022 ersetzt der Versicherer die Kos- ten für eine psychologische Erstberatung bzw. Behandlung wegen eines erheblichen Versicherungsfalls nach § 1 Nr. 1 VHB 2022, die vom Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Personen bis spätestens sechs Monate nach dem Schadeneintritt beantragt wurde. Die Kosten der Behandlung werden längstens für ein Jahr ab Beginn der Behandlung über- nommen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus- sichtlich 10.000 EUR übersteigt. Bei Einbruchdiebstahl (§ 3 Nr. 2 VHB 2022) und Raub (§ 3 Nr. 3 VHB 2022) einschließlich des Versuchs einer solchen Tat entfällt die Voraussetzung eines erheblichen Versicherungsfalls. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf die Kosten von Behandlungen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls begonnen haben bzw. beantragt o- der vereinbart waren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.