Welche Leistungen werden erbracht?. Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung, er- bringen wir folgende Leistungen:
4.1 Schlüsseldienst im Notfall
4.1.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst) unter folgenden Voraussetzungen: Sie können nicht in die versicherte Wohnung gelangen, weil der Schlüssel für Ihre Woh- nungstür abhanden gekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.
4.1.2 Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte. Insgesamt stehen jedoch maximal 500 € je Versicherungsfall zur Verfü- gung.
Welche Leistungen werden erbracht?. Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung? Wir erbringen folgende Leistungen:
4.1 Schlüsseldienst im Notfall
4.1.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Voraussetzung ist, dass Sie aus einem der folgenden Gründe nicht in die versicherte Wohnung gelangen können:
a. Der Schlüssel für Ihre Wohnungstür ist abgebrochen oder abhanden- gekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Schlüssel im In- oder Ausland verloren haben.
b. Das Schloss Ihrer Wohnungstür ist defekt.
c. Sie haben sich versehentlich ausgesperrt. Wir leisten auch dann, wenn Sie sich unverschuldet oder versehentlich in der Wohnung eingesperrt haben und diese nicht verlassen können.
4.1.2 Wir übernehmen die Kosten dafür, dass der Schlüsseldienst die Woh- nungstür öffnet. Falls das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktions- unfähig werden sollte, übernehmen wir auch die Kosten für ein proviso- risches Schloss. Insgesamt stehen aber maximal 500 Euro je Ver- sicherungsfall zur Verfügung.
Welche Leistungen werden erbracht?. In den versicherten Rechtsfällen erbringt Orion bis zu den in Art. B2 und C2 aufgeführten Versicherungssummen folgende Leistungen (umfasst ein Rechts- fall mehrere Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Versicherungssummen, gilt für den ganzen Rechtsfall die niedrigste Versicherungssumme): a die Bearbeitung dieser Rechtsfälle durch Orion oder durch im Einvernehmen mit Orion beigezogene spezialisierte Beratungsstellen b das Honorar eines Rechtsanwaltes bzw. Prozessbeistandes oder eines Mediators c die Kosten für ein im Einvernehmen mit Orion bzw. vom Gericht veranlasstes Gutachten
Welche Leistungen werden erbracht?. Der Versicherer erbringt die Leistungen als Nachgangsversicherung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen der Schweiz (Kranken- versicherung, Unfallversicherung usw.) und zu eventuellen Zusatzversicherungen für notfall- mässige Krankenhausaufenthalte und notfall- mässige ambulante Behandlungskosten, die diese nicht voll decken. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht:
Welche Leistungen werden erbracht?. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht:
3.1 Rückführung mit Krankentransportfahrzeug/Luftfahrzeug Organisation und Kostenübernahme für medi- zinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rückführungen der versicherten Person mit einem Krankentransportfahrzeug oder einem Luftfahrzeug. Die Entscheidung über die Not- wendigkeit und ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug transpor- tiert wird, übernimmt der Leiter des ärztlichen Dienstes des Versicherers in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Im Falle von Krank- heit oder Unfall in Ländern ausserhalb Europas und den aussereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeers wird ein Krankenrücktrans- port nur per Linienflug, bei Bedarf mit speziel- lem Gerät, bezahlt.
Welche Leistungen werden erbracht?. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht:
3.1 Kostenübernahme für Ersatzfahrer Kostenübernahme der Anreise für einen Er- satzfahrer, falls die versicherte Person Führer eines Personenwagens, Minibusses, Klein- transporters oder eines Wohnmobils bzw. Kraftrads mit mehr als 125 cm3 Hubraum so- wie dazugehöriger Anhänger im Ausland oder 30 km von ihrem gewöhnlichen Wohnort ent- fernt ist und infolge eines Krankenhausauf- enthalts von mehr als drei Tagen oder auf- grund von Tod nicht in der Lage ist, das Fahrzeug selbst zurückzufahren, und keiner der Mitreisenden das Fahrzeug zurückfahren kann. Die versicherte Person trägt die Kosten für Autobahngebühren, Kraft- und Schmier- stoffe.
Welche Leistungen werden erbracht?. Der Versicherer erbringt wahlweise eine der beiden folgenden Versicherungsleistungen bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistun- gen genannten Höhe:
2.1 Reiseverlängerung oder Reiseabbruch von Mitreisenden bei Entführung
2.2 Reise einer nahestehenden Person an den Ort der Entführung Entschädigung der Reisekosten für der versi- cherten Person nahestehende Personen zur Anreise an den Ort der Entführung. Leistungs- anspruch besteht nur für die erstmalige Anrei- se, unabhängig von der Dauer und den Um- ständen der Entführung.
Welche Leistungen werden erbracht?. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht:
2.1 Bei Reiserücktritt gemäss Ziffer G 1.1
2.2 Bei Reiseabbruch gemäss Ziffer G 1.1, verspäteter Anreise gemäss Ziffer G 1.2 oder verpasster Anreise gemäss Ziffer G 1.3 Die der versicherten Person nachweislich entstandenen Kosten für gebuchte und ver- traglich geschuldete, aber nicht in Anspruch genommene Reise- und/oder Unterkunftsleis- tungen. Der Ersatz berechnet sich aus dem gesamten Reisepreis abzüglich in Anspruch genommener Leistungen. Für die Erstattung der restlichen Kosten werden die nicht in An- spruch genommenen Tage im Verhältnis zu den Gesamtreisetagen berechnet. Reisepreis ist der Preis, der für die Beförderung und Un- terbringung der versicherten Person, ihren Mietwagen und sonstige im Reisepreis enthal- tene Leistungen vertraglich aufgeführt ist. Zu- sätzlich zu nicht in Anspruch genommenen Reise- und/oder Unterkunftsleistungen kön- nen auch die Kosten für die Umbuchung der Reise ersetzt werden.
2.3 Bei verpasster Anreise gemäss Ziffer G 1.3 Zusätzlich zu den unter Ziffer G 2.2 genannten Leistungen erbringt der Versicherer folgende Leistungen, wenn die versicherte Person ihre Anreise zu der im Voraus gebuchten versicher- ten Reise verpasst:
2.3.1 Information des Beförderungsunternehmens und/oder des Reiseveranstalters über die ver- spätete Ankunft der versicherten Person;
2.3.2 Organisation und Kostenübernahme alternati- ver und zusätzlicher Reisemöglichkeiten und Hotelübernachtungen (maximal jedoch bis zur Höhe der Kosten, die beim Erreichen des ge- buchten Reiseziels auf dem direktesten Weg entstanden wären).
Welche Leistungen werden erbracht?. Der Versicherer erbringt auf Anfrage der versi- cherten Person im Versicherungsfall folgende Service- und Versicherungsleistungen bis zu der in der Übersicht der Versicherungsleistun- gen genannten Höhe:
2.1 Vermittlung von Reparaturdiensten Vermittlung von Reparaturdiensten zur Not- fall-Reparatur folgender Installationen bzw. folgender Teile der Wohnung:
Welche Leistungen werden erbracht?. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht: