Welche Leistungen werden erbracht?. Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung? Wir erbringen folgende Leistungen:
4.1 Schlüsseldienst im Notfall
4.1.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Voraussetzung ist, dass Sie aus einem der folgenden Gründe nicht in die versicherte Wohnung gelangen können:
a. Der Schlüssel für Ihre Wohnungstür ist abgebrochen oder abhanden- gekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Schlüssel im In- oder Ausland verloren haben.
b. Das Schloss Ihrer Wohnungstür ist defekt.
c. Sie haben sich versehentlich ausgesperrt. Wir leisten auch dann, wenn Sie sich unverschuldet oder versehentlich in der Wohnung eingesperrt haben und diese nicht verlassen können.
4.1.2 Wir übernehmen die Kosten dafür, dass der Schlüsseldienst die Woh- nungstür öffnet. Falls das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktions- unfähig werden sollte, übernehmen wir auch die Kosten für ein proviso- risches Schloss. Insgesamt stehen aber maximal 500 Euro je Versiche- rungsfall zur Verfügung.
Welche Leistungen werden erbracht?. Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung, erbringen wir folgende Leistungen:
4.1 Schlüsseldienst im Notfall
4.1.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst) unter folgenden Voraussetzungen: Sie können nicht in die versicherte Wohnung gelangen, weil der Schlüssel für Ihre Woh- nungstür abhanden gekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.
4.1.2 Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte. Insgesamt stehen jedoch maximal 500 € je Versicherungsfall zur Verfü- gung.
Welche Leistungen werden erbracht?. In den versicherten Rechtsfällen erbringt Orion bis zu den in Art. B2 und C2 aufgeführten Versicherungssummen folgende Leistungen (umfasst ein Rechts- fall mehrere Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Versicherungssummen, gilt für den ganzen Rechtsfall die niedrigste Versicherungssumme): a die Bearbeitung dieser Rechtsfälle durch Orion oder durch im Einvernehmen mit Orion beigezogene spezialisierte Beratungsstellen b das Honorar eines Rechtsanwaltes bzw. Prozessbeistandes oder eines Mediators c die Kosten für ein im Einvernehmen mit Orion bzw. vom Gericht veranlasstes Gutachten
Welche Leistungen werden erbracht?. 2.1 Was sind die Voraussetzungen für die Leistungen?
2.1.1 Was sind die Voraussetzungen für die Beratungsleistungen? Die Beratungsleistungen setzen voraus: – Die versicherte Xxxxxx hatte einen Unfall, der unter diesen Vertrag fällt; – Eine unfallbedingte Invalidität nach A 3.2.1 a. von mindestens 50 % droht oder ist eingetreten. Eine Mitwirkung von Krankheiten und Ge- brechen (A 5) berücksichtigen wir dabei.
2.1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Hilfs- und Pflegeleistungen? Die Hilfs- und Pflegeleistungen setzen voraus: – Die versicherte Xxxxxx hatte einen Unfall, der unter diesen Vertrag fällt; – Durch den Unfall ist die versicherte Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt; – Die versicherte Person braucht daher bei Verrichtungen, die im Ablauf des täglichen Lebens gewöhnlich und regelmäßig anfallen, Hilfe (Hilfs- bedürftigkeit). Krankheiten und Gebrechen (A 5) rechnen wir nicht an.
Welche Leistungen werden erbracht?. 2.1 Allianz Assistance entschädigt der versicher- ten Person direkt entstandene Kosten für Reparatur oder Ersatz eines aufgrund von Material- und/oder Fabrikationsmängeln funk- tionsuntüchtigen gemäss Ziffer 1.1 und 1.2 ver- sicherten Xxxxxx und Zubehör, bis maximal zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen genannten Höhe pro Kalenderjahr. Die Versi- cherungsdauer der vorliegenden Garantiever- längerung beginnt mit Ablauf der inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleis- tung und dauert 24 Monate. Im Schadenfall darf das versicherte Gerät nicht älter als vier Jahre sein.
2.2 Übersteigen die Reparaturkosten die für den Schadenfall noch verfügbare Versicherungs- summe, so bezahlt der Versicherer die noch verfügbare Versicherungssumme. Die versi- cherte Person kann in diesem Fall frei ent- scheiden, ob das Gerät repariert oder ersetzt wird.
Welche Leistungen werden erbracht?. Der Versicherer erbringt wahlweise eine der beiden folgenden Versicherungsleistungen bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistun- gen genannten Höhe:
2.1 Reiseverlängerung oder Reiseabbruch von Mitreisenden bei Entführung
2.2 Reise einer nahestehenden Person an den Ort der Entführung Entschädigung der Reisekosten für der versi- cherten Person nahestehende Personen zur Anreise an den Ort der Entführung. Leistungs- anspruch besteht nur für die erstmalige Anrei- se, unabhängig von der Dauer und den Um- ständen der Entführung.
Welche Leistungen werden erbracht?. Für alle von der anspruchsberechtigten Per- son gekauften Tickets erstattet Allianz As- sistance, bei Vorliegen eines versicherten Er- eignisses, den Ticketpreis bis insgesamt maximal zur in der Übersicht der Versiche- rungsleistungen genannten Höhe pro Kalen- derjahr. – Die Auslagen für Bearbeitungsgebühren sowie für Versicherungsprämien werden nicht zu- rückerstattet. – Es wird jeweils der effektive Ticketpreis, der auf dem Ticket aufgedruckt ist, ausbezahlt (sofern keine Rechnung durch den Swisscard Travel & Lifestyle Service vorliegt).
Welche Leistungen werden erbracht?. Folgende Leistungen werden bis zur in der Übersicht der Versicherungsleistungen ge- nannten Höhe erbracht:
3.1 Rückführung mit Krankentransportfahrzeug/Luftfahrzeug Organisation und Kostenübernahme für medi- zinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rückführungen der versicherten Person mit einem Krankentransportfahrzeug oder einem Luftfahrzeug. Die Entscheidung über die Not- wendigkeit und ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug transpor- tiert wird, übernimmt der Leiter des ärztlichen Dienstes des Versicherers in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Im Falle von Krank- heit oder Unfall in Ländern ausserhalb Europas und den aussereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeers wird ein Krankenrücktrans- port nur per Linienflug, bei Bedarf mit speziel- lem Gerät, bezahlt.
Welche Leistungen werden erbracht?. Der Versicherer erbringt auf Anfrage der versi- cherten Person im Versicherungsfall folgende Service- und Versicherungsleistungen bis zu der in der Übersicht der Versicherungsleistun- gen genannten Höhe:
2.1 Vermittlung von Reparaturdiensten Vermittlung von Reparaturdiensten zur Not- fall-Reparatur folgender Installationen bzw. folgender Teile der Wohnung:
Welche Leistungen werden erbracht?. Wenn eine versicherte Person ernsthaft erkrankt oder schwer verunfallt oder stirbt, erbringt die Zürich Unfall- Assistance bei medizinisch notwendigen Fällen folgende Leistungen und bezahlt die Kosten in unbegrenzter Höhe – ausgenommen Pkt. 1.4. - für:
1.1 notwendige Rettungsaktionen und Transporte;
1.2 bei medizinischer Notwendigkeit den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Spital;
1.3 die Bergung und Heimschaffung der verstorbenen Person;