Publizität Musterklauseln

Publizität. Die FördernehmerInnen berechtigen den Fonds zur Veröffentlichung von unternehmens- und projektrelevanten Informationen in dem in den Rechtsgrundlagen definierten Umfang.
Publizität. Das TK-Unternehmen wird den Landkreis bei der Erfüllung der Publizitätspflichten, die sich aus den Rechtsgrundlagen gemäß § 1 Abs. 2 ergeben, nach besten Kräften unterstützen. Insbesondere wird das TK-Unternehmen während der Durchführung des Vorhabens unter Einhaltung der Vorgaben der Fördergeber an gut sichtbaren Stellen ein Schild von beträchtlicher Größe für das Vorhaben anbringen. Dabei sind insbesondere Vorgaben auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx und das „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“ der atene Kom GmbH zu berücksichtigen.
Publizität. Auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union ist in Veröffentlichungen aller Art, im Internet, auf Bauschildern und mit dauerhaften Erinnerungstafeln in geeigneter Form hinzu- weisen. Die Bestimmungen der Europäischen Union zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation nach Art. 46 bis 50 der Dach-VO und die dazu erlassenen Konkretisierungen der EFRE-Verwaltungsbehörde sind zu beachten.
Publizität. Die Existenz des ersten Teilbereichs und der Liste wird vom IGE und von den Verbänden publi- ziert. Das IGE verweist bei seiner Beratungstätigkeit auf die Liste, soweit sich weitergehende, fallbezogene Fragen stellen (vgl. oben Ziff. 4.1 Lit. d). Das IP Beratungsnetzwerk und der erste Teilbereich werden im Rahmen der «Publicity Initiati- ve» («Medienanlass») in Sachen KMU/IP-Projekt im Juni 2010 vorgestellt und potenziell inte- ressierten Kreisen (z.B. Handelskammern, Wirtschaftsförderungen, Branchenverbänden, Tech- noparks, KTI) bekannt gemacht. Diese werden eingeladen, auf ihren Websites an geeigneter Stelle auf den ersten Teilbereich hinzuweisen und einen Link auf die entsprechende Seite des IGE hinzuzufügen.
Publizität. Lohmann verbietet die Nutzung oder Offenlegung seiner Namen, Logos, Abbilder, Lieferantenbeziehungen, Produkten, Teilen, Designs oder allen anderen nicht öffentlichen Informationen in Pressemitteilungen, Prospekten, Zeichnungsangeboten, Kundenlisten, Websiten, wie u.a. Produktdisplays auf Fachmessen oder Lieferanteneinrichtungen usw. ohne die spezifische vorherige schriftliche Genehmigung.
Publizität. Ohne schriftliche Zustimmung von DeCeTe hat der Lieferant nicht das Recht, in Broschüren, Anzeigen, Zeitungen oder sonstigen Medien in irgendeiner Weise auf die Existenz des Vertrags zu verweisen.
Publizität. Ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxxxxxx hat der Lieferant nicht das Recht, in Broschüren, Anzeigen, Zeitungen oder sonstigen Medien in irgendeiner Weise auf die Existenz des Vertrags zu verweisen.
Publizität. Soweit nicht nach anwendbarem Recht vorgeschrieben, darf keine der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht willkürlich verweigert werden darf, eine Presseerklärung im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand herausgeben. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen haben die Parteien das beschränkte Recht, den Inhalt des DSA ihren Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern offenzulegen, sofern diese angemessenen Geheimhaltungspflichten unterliegen.
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