Pönalen Musterklauseln

Pönalen. Stornowertgrad: Der Stornowertgrad definiert sich wie folgt: Liefertreue: Bei Platzierung von Produkten auf Shöpping hat der Händler eine Versandbereitstellungszeit (=Zeitpunkt, bis zu dem die Ware an die Post übergeben wird) bekanntzugeben. Der Händler hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Versandbereitstellungszeit möglichst kurz ist und jedenfalls eingehalten wird.
Pönalen. Für die nachfolgend angeführten Leistungen sind im Falle des Verzugs bzw. der Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Pönalen fällig. Die Höhe der pro Arbeitstag fälligen Pönale entspricht in der ersten Woche der Verzögerung dem jeweils in der nachstehenden Tabelle angeführten Betrag, in der zweiten Woche der Verzögerung dem zweifachen, in der dritten Woche dem dreifachen und ab der vierten Woche dem vierfachen Betrag aus der Tabelle. Alle Pönalen sind verschuldensabhängig. Es gilt jedoch die Beweislastumkehrregel des § 1298 ABGB. Verletzungen dieses Vertrags, die zur Geltendmachung von Pönaleforderungen berechtigen, sind spätestens im Folgemonat A1 bekanntzugeben. Diese ist verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu diesen Geschäftsfällen Stellung zu nehmen. Allfällige daraus resultierende Pönaleforderungen sind vom anspruchsberechtigten Vertragspartner innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der genannten Stellungnahme gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Tabelle 12: Vertragsbestimmung Pönaleauslösendes Verhalten Pro Arbeitstag Höhe der Pönale in € exkl. Ust Anhang 3 Punkt 3.2.2 Verspätete beantwortung Voranfragen- Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 3.2.4 Verspätete Übermittlung eines Angebots Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 3.1.3.1 sowie 3.1.3.2 Verspätete Realisierung einer Anbindung, direkten Verbindung Pro Arbeitstag 72,67 Anhang 3 Punkt 3.9.2 Verspäteter Betreiberwechsel ohne technische Änderungen Pro Arbeitstag 72,67
Pönalen. Für die nachfolgend angeführten Leistungen sind im Falle des Verzugs bzw. der Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Pönalen fällig.
Pönalen. Für die nachstehenden Leistungen sind im Falle des Verzugs bzw. der Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages die in der nachstehend aufgelisteten Tabelle jeweils täglich zahlbaren Pönalen fällig. Die Höhe der pro Arbeitstag fälligen Pönale entspricht in der ersten Woche der Verzögerung dem jeweils in der nachstehenden Tabelle angeführten Betrag, in der zweiten Woche der Verzögerung dem zweifachen, in der dritten Woche dem dreifachen und ab der vierten Woche dem vierfachen Betrag aus der Tabelle. Alle Pönalen sind verschuldensabhängig. Es gilt jedoch die Beweislastumkehrregel des § 1298 ABGB. Bleibt die tatsächliche Bestellung oder Umsetzung auf typische Vorleistun- gen, wie etwa die Antwort auf eine Voranfrage oder die Unterbreitung eines Angebotes, durch einen Vertragspartner aus, stellt dies ein Indiz für das fehlende Verschulden im Falle eines allfälligen Verzuges des anderen Vertragspartners dar. Verletzungen dieses Vertrages, welche zur Geltendmachung von Pönaleforderungen berechtigen, sind spätestens im Folgemonat der verzögerten Herstellung dem Vertragspartner bekanntzugeben. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu diesen Geschäftsfällen Stellung zu nehmen. Allfällig daraus resultierende Pönaleforderungen sind vom anspruchsberechtigten Vertragspartner innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der genannten Stellungnahme gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend zu machen. Anhang 2 Pkt. 4.2 Nichtmitteilung der Nutzungsänderung durch den Entbündelungspartner Einmalig 1.453,46 Anhang 4 Pkt 1.2 Verspätete Antwort auf eine Bestellung pro Arbeitstag 39,09 Pkt 2.1 Verspätete Bereitstellung des Zugangs zur TASL bzw. zum Teilabschnitt (verspätete Vor- nahme der Um- bzw. Rück- schaltung) pro Arbeitstag 39,09 Anhang 5 Pkt 2.1 Verspätete Antwort auf eine Voranfrage pro Arbeitstag 72,67 Pkt 4 Verspätete Bereitstellung des Zuganges pro Arbeitstag 72,67 Anhang 6 Pkt 1 Verspätete Antwort auf eine Voranfrage pro Arbeitstag 363,36 Pkt 8.2 Verspätete Unterbreitung des Angebot des physischen Zugangs oder des Kollokationsersatzes pro Arbeitstag 363,36 Pkt 8.3 (c) Verspätete Bereitstellung des physischen Zugangs oder des Kollokationsersatzes pro Arbeitstag 581,38 Pkt 8.9 Verspäteter Abbau eines Outdoor Cabinet oder Containers pro Arbeitstag 363,36

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.