Pönalen bei Nichteinhaltung der Entstörfristen Musterklauseln

Pönalen bei Nichteinhaltung der Entstörfristen. Im Fall der Nichteinhaltung der zur Anwendung gelangenden Entstörfristen kann der Entbündelungspartner von A1TA Pönalen verlangen die nach folgenden Regelungen zu berechnen sind: Für die angeordneten Entstörklassen „Standard“ (die in der TASL-Miete inkludierte Entstörung), „Komfort“„ BUSINESS“ und „TOP“ (laut Anlage A zu Anhang 7) wird von einem Grundbetrag ausgegangen, der bei „Standard“ EUR 39,09, bei „Komfort“ EUR 53,55 bei „Business“ EUR 72,93 und bei „Top“ EUR 103,76 beträgt. Hält A1TA die jeweils vorgesehene Entstörfrist - am übernächsten Arbeitstag bei Standard, am nächsten Arbeitstag bei Komfort, 8 Stunden bei Business und 6 Stunden bei Top - nicht ein, fällt mit Beginn der Verzögerung erstmalig der Grundbetrag als Pönale an und erhöht sich jeweils nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne von der Dauer der jeweiligen Entstörfrist (48, 24, 8 bzw. 6 Stunden) solange um einen weiteren Betrag in Höhe des Grundbetrages, bis der Gesamtbetrag bei Standardentstörungen den Betrag von EUR 126,26, bei Komfort EUR 172,96 bei Business EUR 235,56 und bei Top- Entstörungen den Betrag von EUR 335,14 übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Entbündelungspartner das Doppelte der zuletzt genannten Beträge, somit bei Standardentstörungen den Betrag von EUR 252,52, bei Komfort den Betrag von EUR 345,93 bei Business den Betrag von EUR 471,12 und Top-Entstörungen den Betrag von EUR 670,28 als Pönale geltend machen. Diese zuletzt genannten Beträge von EUR 252,52, EUR 345,93, EUR 471,12 bzw EUR 670,28 können auch schon vor dem genannten Zeitpunkt geltend gemacht werden, wenn der Entbündelungspartner nachweist, dass sein Endkunde wegen der Verzögerung mit der Entstörung tatsächlich gekündigt hat. Nach Auflaufen des genannten Pönalebetrages von EUR 252,52, EUR 345,93, EUR 471,12 bzw EUR 670,28 erhöht sich dieser Betrag mit Ablauf jeder Woche ab Beginn der Verzögerung bei Standardentstörungen um den Betrag von EUR 126,26, bei Komfort um den Betrag von EUR 172,96, bei Business um den Betrag von EUR 235,56 und bei Top- Entstörungen um den Betrag von EUR 335,14. Die folgende Tabelle stellt die angeordnete Regelung im Überblick dar: Pönale Pönale Standard ab 1. St bis 24 39,09 ab 25. St bis 48 78,18 ab 49. St bis 72 117,27 ab 73. St. 156,36 > 126,26 d.h. 252,52 Mit Ablauf jeder weiteren Woche zusätzlich 126,26 Komfort ab 1. St bis 24 53,55 ab 25. St bis 48 107,10 ab 49. St bis 72 160,65 ab 73. St. 214,20 > 172,96 d.h. 345,93 Mit Ablauf jeder weiteren Woche zusätzlich 172,96 Business...
Pönalen bei Nichteinhaltung der Entstörfristen. Im Fall der Nichteinhaltung der zur Anwendung gelangenden Entstörfristen kann der Glasfaservertragspartner von A1 Pönalen verlangen, die nach folgenden Regelungen zu berechnen sind: Für die Entstörklassen „Regelentstörung“ (= standardmäßig inkludierte Entstörung – siehe Anhang 4 Punkt 9.3), „BUSINESS“, „PROFESSIONAL“ und „BUSINESS PLUS“ „PROFESSIONAL PLUS“ wird von einem Grundbetrag ausgegangen, der bei der „Regelentstörung“ EUR 72, bei „BUSINESS“ sowie „PROFESSIONAL“ EUR 216 und bei „BUSINESS PLUS“ sowie PROFESSIONAL PLUS“ EUR 288 beträgt. Anhang 5 Entgelte Hält A1 die jeweils vorgesehene Entstörfrist gemäß Anhang 4 Betriebliches Handbuch nicht ein, fällt mit Beginn der Verzögerung erstmalig der Grundbetrag als Pönale an und erhöht sich jeweils nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne von der Dauer der jeweiligen Entstörfrist gemäß Anhang 4 Betriebliches Handbuch solange um einen weiteren Betrag in Höhe des Grundbetrages, bis der Gesamtbetrag bei Regelentstörungen den Betrag von EUR 235 und bei „BUSINESS“-, „PROFESSIONAL“-, „BUSINESS PLUS“- sowie „PROFESSIONAL PLUS“- Entstörungen den Betrag von EUR 850 übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Glasfaservertragspartner das Doppelte der zuletzt genannten Beträge, somit bei Regelentstörungen den Betrag von EUR 470, und bei „BUSINESS“-, „PROFESSIONAL“-, „BUSINESS PLUS“- sowie „PROFESSIONAL PLUS“-Entstörungen den Betrag von EUR 1700 als Pönale geltend machen. Nach Auflaufen des genannten Pönalebetrages von EUR 470 bzw EUR 1700 erhöht sich dieser Betrag mit Ablauf jeder Woche ab Beginn der Verzögerung bei Regelentstörungen um den Betrag von EUR 235, und bei „BUSINESS“-, „PROFESSIONAL“-, „BUSINESS PLUS“- Pönale Pönale Regelentstörung ab 1. St bis 12 72 ab 13. St bis 24 144 ab 25. St bis 36 216 ab 37. St. 288 > 235 d.h. 470 Mit Ablauf jeder weiteren Woche zusätzlich 235 Business und Professional ab 1. St bis 8 216 ab 9. St bis 16 432 ab 17. St bis 24 648 sowie „PROFESSIONAL PLUS“-Entstörungen um den Betrag von EUR 850. Die folgende Tabelle stellt die Regelung im Überblick dar: Anhang 5 Entgelte ab 25. St. 864 > 850 d.h. 1700 Mit Ablauf jeder weiteren Woche zusätzlich 850 Business Plus und Professional Plus ab 1. St bis 5 288 ab 6. St bis 10 576 ab 11. St 864 > 850 d.h. 1700 Mit Ablauf jeder weiteren Woche zusätzlich 850 Die Pönalen sind verschuldensabhängig. Es gilt die Beweislastumkehrregel des § 1298 ABGB. Verletzungen dieses Vertrages, die zur Geltendmachung von Pönaleforderungen nach den vorstehenden Regelungen b...

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1