Quality and test planning Musterklauseln

Quality and test planning. Within the scope of quality and test planning, the Supplier shall establish the following: - Welche Prüfmerkmale geeignet sind, eine angemessene Bewertung und Lenkung der Qualitätslage vorzunehmen - Which test characteristics are suitable for performing an appropriate test and verification of the quality level - Die dazu anzuwendenden Messverfahren und die Feststellung der Eignung der Messverfahren für die jeweils vorgesehene Messaufgabe. - The measuring methods to be used and the suitability of the measuring methods for the intended measuring task. - Ort und Zeitpunkt der durchzuführenden Qualitätsprüfungen - The place and time of the quality checks to be performed. - Art und Form der Datenerfassung und - dokumentation. Dazu gehören auch die dazu vorgesehenen statistische Verfahren der - The type and form of data collection and documentation. This shall include the statistical procedure designated for quality control, such as Qualitätslenkung wie z.B. SPC. SPC. - Reaktionspläne und Verantwortlichkeiten für den Fall von erkannten Abweichungen im Rahmen der Qualitätsprüfungen - Response plans and responsibilities in the case of identified deviations in the quality checks Die Gesamtkonzeption der Prüfplanung sollte dabei auf die Vermeidung von Qualitätsrisiken / frühzeitige Fehlererkennung ausgerichtet sein. Xxxx auf die Entdeckung fehlerhafter Produkte am Prozessende ausgelegte Prüfkonzepte entsprechen nicht dem BRANO Qualitätsverständnis. The overall concept of test planning should be geared to avoiding quality risks and to early fault detection. Test concepts designed exclusively for the detection of defective products at the end of the process do not meet BRANO's conception of quality Die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der Prüfplanung sollte auf Anfrage gegenüber BRANO begründet dargelegt werden können. The meaningfulness and expediency of the test planning must be able to be justified to BRANO upon request. BRANO behält sich im begründeten Fall von erkannten Qualitätsrisiken für BRANO vor, zusätzliche Prüfungen zu verlangen. BRANO reserves the right to demand additional tests In the event of recognized quality risks for BRANO.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………