Qualität und Beschreibung Musterklauseln

Qualität und Beschreibung. Der Lieferant garantiert, dass seine Waren: (i) Hinsichtlich der Quantität, der Qualität und der Art den Angaben im Auftrag entsprechen; (ii) Aus fehlerfreien Materialien bestehen und einwandfrei verarbeitet wurden; (iii) In sämtlicher Hinsicht den Angaben und Mustern entsprechen, die von den Parteien vereinbart wurden; (iv) In jeglicher Hinsicht sämtlichen zur Zeit der Lieferung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen; (v) Dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und für den im Auftrag genannten oder implizierten Zweck geeignet sind; bei technischen Geräten ist eine Beschreibung und Bedienungsanleitung der Geräte kostenlos mitzuliefern. In einschlägigen Fällen sind technische Datenblätter zur Bewertung der Energieeffizienz sowie etwaige Prüfzeugnisse, Bescheinigungen und Nachweise kostenlos mitzuliefern. Sicherheitsdatenblätter sind bereits mit dem Angebot sowie bei der jeweiligen Erstbelieferung (zumindest in deutscher und englischer Sprache) abzugeben.
Qualität und Beschreibung. 5.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass: a. die Leistung vollständig und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, wenn ihm der Zweck mitgeteilt wurde oder dieser sich aus der Art der Leistung ergibt; b. die Leistung in vollem Umfang den Anforderungen des Auftrags, der Spezifikationen, Zeichnungen, Berechnungen und/oder anderer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Unterlagen entspricht und dass sie dem Vertrag in vollem Umfang gerecht wird; c. die Leistung allen geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und (internationalen) Regierungsvorschriften entspricht; d. die Leistung den in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblichen Normen und Standards entspricht; e. die Leistung mit den gesetzlichen europäischen Richtlinien konform ist, der CE-Kennzeichnung bzw. der EG-Konformitätserklärung für Maschinen/Sicherheitskomponenten oder der „Herstellererklärung“ entspricht; die CE- Konformitätserklärung wird vom Lieferanten zur Verfügung gestellt; f. sofern die Leistung an einem Ort außerhalb der Geschäftsräume und/oder des Geländes des Auftragnehmers erbracht wird, die für diesen Ort geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften sowie die vom Auftraggeber und/oder Endkunden für diesen Ort für anwendbar erklärten Vorschriften eingehalten werden; g. die Leistung von guter Qualität und frei von Konstruktions-, Ausführungs- und/oder Materialfehlern ist und dass für die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Leistung neue Materialien verwendet und Fachpersonal eingesetzt werden; h. falls die Leistung die Bereitstellung von Arbeitskräften beinhaltet, diese Arbeitskräfte den vereinbarten oder (falls keine besonderen Vereinbarungen diesbezüglich getroffen wurden) allgemein gültigen Anforderungen an die fachliche Eignung entsprechen und dass die vereinbarte Anzahl von Arbeitskräften während des vereinbarten Zeitraums kontinuierlich zur Verfügung steht. 5.2 Wenn im Vertrag/Auftrag und/oder in den dazugehörigen Anlagen auf technische, Sicherheits-, Qualitäts- und/oder andere Vorschriften verwiesen wird, die nicht im Auftrag enthalten sind, wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer diese kennt und die Leistung in Übereinstimmung mit dem Vertrag erbringt, es sei denn, er teilt dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich das Gegenteil mit. In diesem Fall wird der Auftraggeber ihn ausführlicher informieren.
Qualität und Beschreibung. Durchführung des Auftrags im Betrieb des Lieferanten und bei dessen Subunternehmern überwacht.
Qualität und Beschreibung. 8.1 Die Lieferung von Produkten durch den Lieferanten an die IMDEX-Organisation muss: (a) in Bezug auf Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifikationen genau den Angaben in der jeweiligen Bestellung oder den Angaben der IMDEX- Organisation (falls zutreffend) sowie allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen; (b) von einwandfreiem Material und guter Verarbeitung sein; (c) für den Zweck geeignet sein, für den sie gemäß der jeweiligen Bestellung geliefert werden. 8.2 Alle Dienstleistungen und Arbeiten, die der Lieferant im Rahmen dieser Bedingungen erbringt, müssen von entsprechend qualifiziertem und fachkundigem Personal ausgeführt werden, und alle verwendeten Geräte und Werkzeuge müssen vom Lieferanten stets in erstklassigem Betriebszustand gehalten werden.
Qualität und Beschreibung. 6.1. Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Güter zu dem Zweck geeignet sind, für die der Käufer sie vorgesehen hat, auch dann nicht, wenn der Verkäufer über diesen Zweck informiert wurde, es sei denn, zwischen den Parteien wurde vertraglich das Gegenteil vereinbart. 6.2. Empfehlungen des Verkäufers bezüglich der Verwendung der gelieferten Güter sind unverbindlich und führen nicht zu Haftbarkeit hinsichtlich der Gelieferten.
Qualität und Beschreibung. 1 Die zu liefernden Waren und Leistungen müssen unter Beachtung dessen, was in der Bestellung und einer entsprechenden (technischen) Spezifikation weiter festgelegt ist a in Bezug auf Menge, Beschreibung und Qualität im Wesentlichen mit den Angaben in der Bestellung übereinstimmen und b weitgehend mit den vom Käufer und/oder Montar zur Verfügung gestellten oder beigestellten Mustern oder Modellen übereinstimmen, und; 2 Montar übernimmt ausdrücklich keine Garantie für die "Gebrauchstauglichkeit", in welcher Form auch immer.

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  • Beschreibung Mit dem Dienst „Voice Pilot“ können verschiedene Funktionen des PCM und andere Dienste per Spracheingabe bedient werden. Mittels Online- Spracherkennung wird die natürliche Sprache unterstützt.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Beschwerdeverfahren Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.