Qualität und Beschreibung Musterklauseln

Qualität und Beschreibung. 8.1 Die Lieferung von Produkten durch den Lieferanten an die IMDEX-Organisation muss: (a) in Bezug auf Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifikationen genau den Angaben in der jeweiligen Bestellung oder den Angaben der IMDEX- Organisation (falls zutreffend) sowie allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen; (b) von einwandfreiem Material und guter Verarbeitung sein; (c) für den Zweck geeignet sein, für den sie gemäß der jeweiligen Bestellung geliefert werden.
Qualität und Beschreibung. 1 Die zu liefernden Waren und Leistungen müssen unter Beachtung dessen, was in der Bestellung und einer entsprechenden (technischen) Spezifikation weiter festgelegt ist a in Bezug auf Menge, Beschreibung und Qualität im Wesentlichen mit den Angaben in der Bestellung übereinstimmen und b weitgehend mit den vom Käufer und/oder Montar zur Verfügung gestellten oder beigestellten Mustern oder Modellen übereinstimmen, und;
Qualität und Beschreibung. Der Lieferant garantiert, dass seine Waren:
Qualität und Beschreibung. Durchführung des Auftrags im Betrieb des Lieferanten und bei dessen Subunternehmern überwacht.
Qualität und Beschreibung. 5.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass:
Qualität und Beschreibung. 4.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren bei der Lieferung: (i) der im Vertrag festgelegten Menge und Beschreibung entsprechen; (ii) von zufrieden stellender Qualität sind; (iii) für den üblichen Verwendungszweck und für alle anderen vom Käufer (oder ggf. dessen Kunden) dem Lieferanten mitgeteilten spezifischen Verwendungszwecke oder alle anderen Verwendungszwecke des Käufers, die der Lieferant üblicherweise kennen müsste, geeignet sind und (iv) frei von Design-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Zur Gewährleistung der Vertragskonformität der Waren muss der Lieferant auf eigene Kosten eine Qualitätskontrollprüfung gemäß den eigenen Verfahren durchführen. Die Haltbarkeitsdauer aller Produkte beginnt ab Empfang an dem Lieferort des Käufers zu laufen.
Qualität und Beschreibung. Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Waren
Qualität und Beschreibung. 6.1. Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Güter zu dem Zweck geeignet sind, für die der Käufer sie vorgesehen hat, auch dann nicht, wenn der Verkäufer über diesen Zweck informiert wurde, es sei denn, zwischen den Parteien wurde vertraglich das Gegenteil vereinbart.