Art der Leistung Musterklauseln

Art der Leistung. Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Be- ratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistun- gen erbringt. – In der ersten Leistungsphase wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individu- ellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen. – In der zweiten Leistungsphase werden für die versicherte Person umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundli- chen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet. – In der dritten Leistungsphase wird die versicher- te Person auf Basis der in der zweiten Leis- tungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinu- ierlich bis zur medizinischen, sozialen und schu- lischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
Art der Leistung. 3.2.2.1 Wir ersetzen die Mehraufwendungen für Mittel und Einrichtungen (z. B. Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach einem Tauch- unfall), die zur Vermeidung von unfallbedingten Ge- sundheitsschäden der versicherten Person notwen- dig sind;
Art der Leistung. 3.1 Unter diesen AGB kann CSF auftragsrechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Schulung, Support) und werkvertragliche Dienstleistungen (z.B. Cloud Services, Entwicklung, Wartung) erbringen, Hardware verkaufen und vermieten und/oder Software lizenzieren. Cloud Services können Infrastruktur (IAAS), Plattform (PAAS) oder Software (SAAS) umfassen.
Art der Leistung. Die Art der im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem An- deren Leistungsanbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den hierfür gelten- den rechtlichen Vorschriften. Das sind insbesondere § 111 SGB IX in Verbindung mit § 56 und § 60 in Verbindung mit § 58 SGB IX.
Art der Leistung. Der Beschäftigten- und Förderbereich bietet Menschen mit einer Teilhabebeeinträchtigung tagesstrukturierende Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fä- higkeiten und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 113 Absatz 2 Nummer 5 und § 81 SGB IX. Die vereinbarten Leistungen in den Beschäftigten- und Förderberei- chen sind als integraler Bestandteil einer Gesamtleistung (alle Leistungen der im Einzelfall an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer) zu erbringen. Die konkreten Leistungen und ihre Umsetzung werden in einer individuellen Ziel- und Leistungsplanung beschrieben. Die vereinbarten Leistungen werden durch ein Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen in geeigneten Räumen möglichst wohnortnah erbracht.
Art der Leistung. (1) Die Hilfen umfassen folgende Leistungsbereiche:
Art der Leistung. Wir ersetzen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus- haltshilfe, wenn sich die den Haushalt überwiegend versorgende Person wegen eines Unfalls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in medizinisch notwendiger vollstatio- närer Heilbehandlung befindet.
Art der Leistung. Wir ersetzen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus- haltshilfe, wenn sich die den Haushalt überwiegend ver- sorgende Person wegen eines Unfalls, welcher unter die- sen Vertrag fällt, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 30 E je Tag des voll- stationären Aufenthaltes, höchstens insgesamt 600 E je Unfallereignis. Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe setzt voraus, dass im Haushalt der verunfallten Person minde- stens ein, im Verhältnis zur versicherten Person, unter- haltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist. Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfaller- eignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Ge- sellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die ver- einbarte Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Art der Leistung. Organisation ärztlich angeordneter Krankenrücktransporte für die versi- cherte Person aus dem Ausland nach Deutschland mit geeigneten Trans- portmitteln (Beispiele: KTW, RTW, Linienflug oder Ambulanzflug) einschl. notwendiger An-/Abtransporte zum Flughafen, (Ziel-)Krankenhaus oder zum ständigen Wohnsitz der verletzten Person. Die Kosten für den Kran- kenrücktransport werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.