Art der Leistung. Wir ersetzen
Art der Leistung. 3.2.2.1 Wir ersetzen die Mehraufwendungen für Mittel und Einrichtungen (z. B. Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach einem Tauch- unfall), die zur Vermeidung von unfallbedingten Ge- sundheitsschäden der versicherten Person notwen- dig sind;
3.2.2.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche An- ordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
3.2.2.3 Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unter- bringungskosten für mitreisende minderjährige Kin- der und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
3.2.2.4 Bei einem unfallbedingten Todesfall im In- land ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbe- dingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überfüh- rung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Art der Leistung. Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Be- ratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistun- gen erbringt. – In der ersten Leistungsphase wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individu- ellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen. – In der zweiten Leistungsphase werden für die versicherte Person umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundli- chen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet. – In der dritten Leistungsphase wird die versicher- te Person auf Basis der in der zweiten Leis- tungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinu- ierlich bis zur medizinischen, sozialen und schu- lischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
Art der Leistung. Wir ersetzen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus- haltshilfe, wenn sich die den Haushalt überwiegend ver- sorgende Person wegen eines Unfalls, welcher unter die- sen Vertrag fällt, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Art der Leistung. Der Beschäftigten- und Förderbereich bietet Menschen mit einer Teilhabebeeinträchtigung tagesstrukturierende Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fä- higkeiten und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 113 Absatz 2 Nummer 5 und § 81 SGB IX. Die vereinbarten Leistungen in den Beschäftigten- und Förderberei- chen sind als integraler Bestandteil einer Gesamtleistung (alle Leistungen der im Einzelfall an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer) zu erbringen. Die konkreten Leistungen und ihre Umsetzung werden in einer individuellen Ziel- und Leistungsplanung beschrieben. Die vereinbarten Leistungen werden durch ein Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen in geeigneten Räumen möglichst wohnortnah erbracht.
Art der Leistung. Organisation ärztlich angeordneter Krankenrücktransporte für die versi- cherte Person aus dem Ausland nach Deutschland mit geeigneten Trans- portmitteln (Beispiele: KTW, RTW, Linienflug oder Ambulanzflug) einschl. notwendiger An-/Abtransporte zum Flughafen, (Ziel-)Krankenhaus oder zum ständigen Wohnsitz der verletzten Person. Die Kosten für den Kran- kenrücktransport werden im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten übernommen.
Art der Leistung. 3.1 Unter diesen AGB kann CSF auftragsrechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Schulung, Support) und werkvertragliche Dienstleistungen (z.B. Cloud Services, Entwicklung, Wartung) erbringen, Hardware verkaufen und vermieten und/oder Software lizenzieren. Cloud Services können Infrastruktur (IAAS), Plattform (PAAS) oder Software (SAAS) umfassen.
3.2 CSF erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR 394 ff). Die Dienstleistung ist erbracht, sobald CSF gemäss dem im Ver- trag umschriebenen Umfang für den Kunden tätig war.
3.3 Nutzungsrechte an Software werden gemäss den Bestimmungen des Lizenzgebers eingeräumt. Der Kunde darf die Software weder weiter-/unterlizenzieren, verkaufen, verleasen, übertragen oder sonst wie ganz oder in Teilen Dritten zugänglich machen.
3.4 Die Art der Leistung wird im Vertrag festgehalten.
Art der Leistung. Die Art der im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem An- deren Leistungsanbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den hierfür gelten- den rechtlichen Vorschriften. Das sind insbesondere § 111 SGB IX in Verbindung mit § 56 und § 60 in Verbindung mit § 58 SGB IX.
Art der Leistung. Gemäß § 219 Absatz 1 SGB IX ist die Werkstatt für behinderte Menschen ein Leistungs- angebot zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und zur Ein- gliederung in das Arbeitsleben. Es finden die Vorschriften der Werkstattverordnung An- wendung.
1 Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall durch den Xxxxxx der WfbM Leistungen gem. § 76 oder § 81 SGB IX in Abstimmung mit dem zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe er- bracht werden.
Art der Leistung. 2.10.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht- lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit- telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
2.10.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran- kenhaus her.
2.10.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres- sionskammer nach Tauchunfällen.
2.10.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
2.10.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
2.10.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste- henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher- ten Person.
2.10.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko- sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
2.10.1.8 Für die Ziffern 2.10.1.3 bis 2.10.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt: Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h., ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.