Weiterlieferung Musterklauseln

Weiterlieferung. Der Export und Weitertransport nicht ausdrücklich zur Ausfuhr verkaufter Waren durch den Käufer oder dessen Abnehmer bedarf unseres vorherigen Einverständnisses. Auf unser Verlangen ist der Käufer zur Auskunft über den Verbleib bzw. Bestimmungsort der Waren verpflichtet.
Weiterlieferung. (1) Die Vertragspartei, der ein Verfolgter nach diesem Vertrag ausgeliefert worden ist, darf diesen nur mit Zustimmung der Vertragspartei, die ihn ausgeliefert hat, an einen dritten Staat weiterliefern. Einem Ersuchen um Zustimmung zur Weiterlieferung sind die Originale oder beglaubigte Abschriften der Auslieferungsunterlagen des dritten Staates beizufügen.
Weiterlieferung. Art. 11:Eigentums- und Rechtsvorbehalt sowie Zurückbehaltungsrecht
Weiterlieferung. 10.1. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, die gelieferten Güter an Verbraucher weiterzuliefern bzw. weiterliefern zu lassen oder diese über Internet oder anderweitig Verbrauchern anzubieten bzw. anbieten zu lassen, es sei denn, mit dem Verkäufer wurde ausdrücklich schriftlich Anderes vereinbart. Es ist dem Käufer untersagt, Rezepte und/oder Formulierungen zu vermischen und/oder zu modifizieren bzw. die primären Verpackungen der Güter zu ändern bzw. zu modifizieren. Unter primärer Verpackung wird folgendes verstanden: die Originalverpackungen der Rezeptur und/oder der Formulierung und/oder der Güter. Die Rezepturen, Formulierungen und primären Verpackungen der Güter sind in dem Zustand zu verkaufen bzw. zu liefern, in dem der Käufer sie vom Verkäufer erhalten hat.