Lieferung von Produkten. 2.1 Die Lieferbedingungen der Produkte sind im Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und/oder der Rechnung aufgeführt. Wenn nicht, werden die Produkte von Cepheid ab Werk, Cepheid-Lager, Incoterms 2010, verkauft. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte das Lager von Cepheid verlassen, für alle Transport- und Bearbeitungsgebühren, Montage- und Versicherungskosten sowie Zölle und Steuern verantwortlich.
Lieferung von Produkten. 10.1 Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für die Bereitstellung von Produkten durch den Auftragnehmer.
Lieferung von Produkten. 2.1 Die Lieferung durch Fleetcor gilt als erfolgt, wie im Vertrag vereinbart. Die Lieferung erfolgt fracht- und versicherungsfrei, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Fleetcor ist berechtigt, die Lieferung in Etappen auszuführen. Die an den Kunden zu liefernden Produkte sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt und alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Produkte vorrätig sind. Das Lieferdatum auf der Auftragsbestätigung stellt keinen verbindlichen Liefertermin dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Fleetcor wird sich nach besten Kräften bemühen, das Produkt rechtzeitig zu liefern.
Lieferung von Produkten. 4.1 Der Dienstleister liefert die Produkte an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort oder an einen anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort.
4.2 Die Gefahren gehen mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
4.3 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Dienstleister die vollständige Zahlung für die Produkte erhalten hat.
Lieferung von Produkten. 14.1 - Ein Produkt gilt als geliefert, wenn es sich physisch auf dem Gelände des Kunden oder an dem zwischen den Parteien vereinbarten Lieferort oder im Informationssystem des Kunden befindet.
Lieferung von Produkten. 2.1 Die Lieferbedingungen der Produkte sind im Angebot, der Auftragsbestätigung, dem
Lieferung von Produkten. 2.1 Die Lieferung durch Webfleet Solutions gilt als erfolgt, wenn das im Vertrag Vereinbarte zutrifft. Der Transport der Produkte zum Kunden erfolgt gemäß den Bedingungen des Vertrages. Es gilt die Lieferbedingung „Fracht und Versicherung bezahlt“ (CIP Incoterms 2010), außer wenn dies ausdrücklich anders vereinbart wurde. Webfleet Solutions hat das Recht, die Produkte in Teillieferungen auszuliefern und jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.
Lieferung von Produkten. 3.1 Upfield verpflichtet sich zur Lieferung der vom Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung bestellten Produkte und der Kunde verpflichtet sich, diese in der jeweiligen Handelsbedingung, dem gemeinsamen Geschäftsplan oder der Produktliste von Upfield („Produkte“) genannten Produkte zu dem in der jeweiligen Produktliste oder dem gemeinsamen Geschäftsplan („Preis“) genannten Preis zu kaufen. Die Produkte werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der am Tag der Lieferung in der Produktliste von Upfield ausgewiesen ist.
Lieferung von Produkten. 4.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt auf der Grundlage des D.D.P. in Groningen zu dem von Gomibo B.V. angegebenen Lieferort, es sei denn, Gomibo B.V. gibt andere Anweisungen. Alle in dieser Vereinbarung genannten Termine sind Endtermine. Die Lieferung der Produkte erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist.
Lieferung von Produkten. 5.1 Der Lieferant muss das Produkt oder die Produkte zu dem in der Bestellung und/oder im Liefervertrag vereinbarten Datum liefern. Jedes Lieferdatum (gemäß Bestellung und/oder Liefervertrag) ist fest und verbindlich (ndl. „fatale termijn“, das heißt Fixtermin). Der Lieferzeitpunkt ist somit von wesentlicher Bedeutung. Im Fall eines Lieferverzugs gilt der Lieferant automatisch als säumig (ndl. „in verzuim“), ohne dass hierzu eine Mahnung (ndl. „ingebrekestelling“) erforderlich ist.