Qualitätsverbesserungen Musterklauseln

Qualitätsverbesserungen. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen nach 6.1. steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen diese Zuwendungen vielmehr dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Die Qualitätsverbesserungen ergeben sich für Sie insbesondere durch: • Angebot einer individuellen Anlageberatung in unterschiedlichen Formen • Angebot einer bedarfsorientierten Depotoptimierung • Bereitstellung von objektiven Anlageempfehlungen • Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Kooperationspartnern • Bereitstellung einer großen und unabhängigen Produktpalette • Bereitstellung von Reportings zur Depotperformance • Bereitstellung von Entscheidungshilfen für den Kunden durch z.B. Fundsanalyzer • Zugang zu einer Vielzahl von außerbörslichen Handelspartnern • Zugang zu einer Vielzahl von ausländischen Börsenplätzen • Bereitstellung von umfangreichem Informationsmaterial zu den Produkten • Unterhalt von Call-Centern der Kooperationspartner und eines eigenen Kompetenz Centers mit hoher, auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten bestehender Verfügbarkeit • Bereitstellung von Handelsmöglichkeiten außerhalb der regulären Handelszeiten der Börsen (derzeit bis 22.00 Uhr) • Bereitstellung, Betrieb und Pflege schneller Ordersysteme mit Direktanbindung an Handelsplätze und der Anzeige von Kursen in Echtzeit • Bereitstellung, Betrieb und Pflege verschiedener Orderaufgabesysteme • Bereitstellung, Betrieb und Pflege der speziellen Softwareapplikation Consorsbank Portfolio Management System (CPMS) für Vermögensverwalter und -berater • Bereitstellung, Betrieb und Pflege eines Online-Archivs, dem Sie Abrechnungen und Belege sowie wichtige Mitteilungen online entnehmen können • Bereitstellung von Orderzusätzen, mittels derer Sie Limits, Stopp/Loss und andere, Ihr Risiko begrenzende Maßnahmen ergreifen können • Angebot von günstigeren Konditionen (z. B. bei sog. Freetrade-Aktionen oder bessere Zinskonditionen unter anderem im Rahmen von Marketingaktionen) • Angebot eines schnellen Direktzugangs zum US-amerikanischen Wertpapiermarkt bei gleichzeitiger Betreuung durch ein deutschsprachiges Team (durch die Kooperation mit dem US-Kooperationspartner der Consorsbank) Die damit verbundenen Kosten decken unsere Kooperationspartner teilweise durch die Entgegennahme der genannten Zuwendungen.
Qualitätsverbesserungen. Sollte die Auftragsvergütung entgegen dem ausdrücklichen gemeinsamen Verständnis der Parteien dieses Rahmenvertrages dennoch als Zuwendung im Sinne des § 70 Abs. 1 WpHG einzuordnen sein, so sind DCW und der Anlagevermittler jedenfalls gemäß § 70 Abs. 1 WpHG berechtigt, einen zugunsten von DCW und dem Anlagevermittler verbleibenden positiven Saldo aus Ausführungsentgelt und Auftragsvergütung sowie auch die Auftragsvergütung an sich einzubehalten. Das Einbehalten dieses positiven Saldos ist zulässig, da die Auftragsvergütung und das Ausführungsentgelt jedenfalls auf eine Qualitätsverbesserung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG i.V.m. § 6 WpDVerOV ausgelegt sind. Die Auftragsvergütung und das Ausführungsentgelt ermöglichen die Abwicklung und Ausführung von Orders des Kunden ohne zusätzliche Nebenkosten aufgrund der Leistungen innerhalb der Abwicklungskette. Hiermit wird nicht nur im Interesse des Kunden ein vergleichsweise niedriges Preisniveau erreicht. Der Kunde kann sich auch auf die ihm angezeigten Preise verlassen und diese ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten zur Grundlage seiner Dispositionen im Handel machen. Damit erlangt der Kunde maximale Transparenz über Einstiegspreise, den Wert seiner Positionen, Exit-Preise und erzielbare Gewinne bzw. entstehende Verluste. Dies gestattet dem Kunden die unmittelbare Reaktion auf Marktgegebenheiten ohne Beachtung zusätzlicher, Einstandspreisen hinzuzurechnender bzw. von Exit-Preisen abzuziehender Kosten; kostenbedingte Fehlanreize werden vermieden. Das Fehlen berücksichtigungsbedürftiger Kosten ermöglicht zudem eine aktivere Teilnahme am Handel. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf Zuwendungen, die auf eine Qualitätsverbesserung ausgelegt sind, vereinnahmen und behalten. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe bestünde auch in diesem Fall nicht.
Qualitätsverbesserungen. Die Parteien informieren sich wechselseitig über Möglichkeiten zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit. Der Auftraggeber stellt hierzu auf seiner Website sowie auf Anfrage Informationen zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.