Quartalsweise Buchungsübersicht; Prüfungspflicht des Kunden und Anerkenntnis der Buchungen bei Ausbleiben von Einwendungen. 3.1. Trade Republic übersendet dem Kunden jeweils zum Ende eines Quartals eine Buchungsübersicht über das Verrechnungskonto. Darin werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche aus der Depotführung und der Ausführung von Aufträgen für Geschäfte in Finanzinstrumenten sowie die Höhe des Kundenguthabens aufgeführt. 3.2. Der Kunde hat Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der ihm jeweils zum Quartalsende übersandten Buchungsübersicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach deren Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkenntnis der darin aufgeführten Buchungsvorgänge und des sich daraus ergebenden treuhänderisch gehaltenen Kundenguthabens. Auf diese Folge wird Trade Republic bei Übersendung der quartalsweisen Buchungsübersicht besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung der Buchungsübersicht und des ausgewiesenen Kundenguthabens verlangen, muss dann aber beweisen, dass eine Buchung zu Unrecht in das Verrechnungskonto eingestellt oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 3.3. Fehlerhaft vorgenommene Auszahlungen vom Treuhandsammelkonto zugunsten des Kunden darf Trade Republic bis zur Übersendung der nächsten Buchungsübersicht durch eine entsprechende Buchung im Verrechnungskonto rückgängig machen, soweit Trade Republic ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Storno). Stellt Trade Republic eine fehlerhafte Gutschrift erst nach Übersendung der Buchungsübersicht fest und steht Trade Republic ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird Trade Republic in Höhe ihres Anspruchs das Treuhandsammelkonto belasten (Berichtigung) und eine Berichtigungsbuchung im Verrechnungskonto vornehmen. Erhebt der Kunde im Falle einer Berichtigung gegen die Belastung des Treuhandsammelkontos und die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird Trade Republic den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert gegenüber dem Kunden geltend machen. 3.4. Auf Grund des Treuhandauftrags ist Trade Republic lediglich gehalten, dasjenige Kundenguthaben herauszugeben, das Trade Republic selbst auf Grund des Kontovertrages mit der Treuhandbank herausverlangen kann. Der Kunde trägt damit im Ergebnis das Insolvenzrisiko der Treuhandbank, soweit Trade Republic in der Insolvenz der das Treuhandsammelkonto führenden Treuhandbank den Anspruch auf Auszahlung des Kundenguthabens weder gegenüber der Einlagensicherung der Treuhandbank noch gegenüber dem Insolvenzverwalter der Treuhandbank im Rahmen des Insolvenzverfahrens realisieren kann.
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