Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn Musterklauseln

Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn. 12.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir vor Reisebeginn durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn. 12.1. Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden: - bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn, - bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn, - bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn. 12.1. Sofern der Reiseveranstalter in einer Reiseaus- schreibung, oder in sonstiger Weise spätestens bevor der Reiseanmelder eine auf den Vertragsschluss gerich- tete Willenserklärung abgibt, auf eine Mindestteilneh- merzahl und eine Frist bis zu der der Rücktritt möglich ist, hinweist, kann er, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reise- anttritt vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fris- ten dürfen nicht unterschritten werden:
Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn. Sofern wir im Reisevertrag ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hinweisen und sich weniger Personen angemeldet haben, können wir innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den Rücktritt erklären, jedoch spätestens • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen • 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. Sind wir aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt - erstattet. 8.1.Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen Sie sind verpflichtet, uns IhreMängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn. 9.1 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.