Rügeobliegenheit Musterklauseln

Rügeobliegenheit. Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Rügeobliegenheit. (1) Der Vertragspartner hat die Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der anaptis GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Auf Wunsch des Vertragspartners nimmt die anaptis GmbH bei der Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit teil. Im Rahmen der Prüfung wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt. Der Vertragspartner wird die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen. Gibt der Vertragspartner von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Vertragspartners, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
Rügeobliegenheit. 9.1. Der Kunde hat die Software einschließlich der Dokumentation, sofern weder das Freigabeverfahren nach Ziff. V. 3, noch ein Test gemäß Ziff. V. 8. durchgeführt wird und kraft Gesetzes kein Werkvertragsrecht Anwendung findet, unverzüglich nach der Ablieferung durch die TERRITORY CTR, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der TERRITORY CTR unverzüglich Anzeige zu machen.
Rügeobliegenheit. 5.1 Der Kunde informiert Xxxxxxxx innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich über fehlende oder beschädigte Kartons/Paletten oder Mängel, die bei Wareneingang festgestellt wurden oder offensichtlich sind. Der Kunde informiert Xxxxxxxx schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum über jede Nichtlieferung oder Rechnungsreklamation.
Rügeobliegenheit. 1. Die Produkte werden in der Wareneingangskontrolle auf offenkundige Mängel untersucht. Verborgene Mängel rügt IS sobald diese nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsablauf entdeckt werden.
Rügeobliegenheit. Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm be- auftragte Person ist jede nachträglich Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. An der Ware erkennbare Mängel können nur innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang, andere Mängel nur innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen.
Rügeobliegenheit. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. XXXXXXX behält sich vor, die Nutzbarkeit für erforderliche Serverwartungen einzuschränken oder auszusetzen. Der Nutzer wird über eine bevorstehende Wartungsarbeiten rechtzeitig von XXXXXXX informiert.
Rügeobliegenheit. Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Vertragsgemäßheit der Lieferung oder Leistung, insbesondere auf Mengendifferenzen, unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel bzw. Differenzen hat er innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel bzw. Differenzen innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Rügeobliegenheit. Offensichtliche Mängel, Zuviel- und Zuweniglieferungen der Ware müssen vom Käufer innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Ware im Lager des Käufers gegenüber dem Verkäufer gerügt werden. Versteckte Mängel sind vom Käufer innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntniserlangung zu rügen.
Rügeobliegenheit. Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.