Common use of Rangordnung Clause in Contracts

Rangordnung. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit sämtlichen anderen nicht nachrangigen und unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin in gleichem Rang stehen, ausgenommen Verbindlichkeiten, die kraft Gesetzes Vorrang haben. Beschränkungen dieser Rechte Vorzeitige Rückzahlung bei Quellensteuer Sollte die Emittentin infolge einer nach Valutierung der Schuldver- schreibungen wirksam werdenden Änderung der in dem Land, in dem die Emittentin ihren Sitz hat, oder in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Rechtsvorschriften oder infolge einer Ände- rung in der Anwendung dieser Rechtsvorschriften oder deren amtli- cher Auslegung zur Zahlung zusätzlicher Beträge gemäß der Quel- lensteuerbestimmungen verpflichtet sein, so ist die Emittentin be- rechtigt, die Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilwei- se, zur vorzeitigen Rückzahlung zum Rückzahlungsbetrag (zuzüg- lich etwaiger aufgelaufener Stückzinsen) zu kündigen.

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Rangordnung. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit sämtlichen anderen nicht nachrangigen und unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin in gleichem Rang stehen, ausgenommen Verbindlichkeiten, die kraft Gesetzes Vorrang haben. Beschränkungen dieser Rechte Vorzeitige Rückzahlung bei Quellensteuer Sollte die Emittentin infolge einer nach Valutierung der Schuldver- schreibungen Schuldverschreibungen wirksam werdenden Änderung der in dem Land, in dem die Emittentin ihren Sitz hat, oder in den Vereinigten Staaten von Amerika Amerika, geltenden Rechtsvorschriften oder infolge einer Ände- rung Änderung in der Anwendung dieser Rechtsvorschriften oder deren amtli- cher amtlicher Auslegung die Emittentin zur Zahlung zusätzlicher Beträge gemäß der Quel- lensteuerbestimmungen Quellensteuerbestimmungen verpflichtet sein, so ist die Emittentin be- rechtigtberechtigt, die Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilwei- seteilweise, zur vorzeitigen Rückzahlung zum Rückzahlungsbetrag (zuzüg- lich zuzüglich etwaiger aufgelaufener Stückzinsen) zu kündigen.

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