Gliederung Musterklauseln

Gliederung. 1 Welches Recht bietet Ihnen die Nachversicherungs- garantie? Was haben Sie zu beachten? § 2 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie ereignisunabhängig ausüben (freie Phase)? § 3 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie ereignisabhängig ausüben (gebundene Phase)? § 4 Was ist bei der Ausübung der Nachversicherungs- garantie für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zu beachten? § 5 Wann entfällt die Nachversicherungsgarantie?
Gliederung. 1 Welche Bedingungen finden Anwendung? § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen? § 3 Wann endet die Leistungsverpflichtung? § 4 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts ande- res bestimmt ist, finden die Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB), die Besonderen Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) bzw. die Be- sonderen Bedingungen für die integrierte Leistung bei Berufsunfähigkeit (BB-iBU) Anwendung. Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbie- tet, wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ihre hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätig- keitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Ergänzend zu den Obliegenheiten des Paragraphen "Welche Obliegenheiten bestehen, wenn eine Versiche- rungsleistung verlangt wird?" der AVB, BB-BUZ bzw. BB-iBU ist uns zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Tätigkeitsverbotes die Verfügung im Origi- nal oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Werden Leistungen aufgrund des vollständigen Tätig- keitsverbotes erbracht, endet die Leistungsverpflichtung mit der Aufhebung des vollständigen Tätigkeitsverbotes. Abweichend vom Paragraphen "Was gilt für die Nach- prüfung der Berufsunfähigkeit?" der AVB, BB-BUZ bzw. BB-iBU gilt bei Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen: Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leis- tungspflicht sowie während einer Karenzzeit sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen bzw. den Wegfall der Leis- tungspflicht nach dem Paragraphen "Was ist versi- chert?" der AVB, BB-BUZ bzw. BB-iBU nachzuprüfen; insbesondere können wir auch einen Nachweis verlan- gen, dass die versicherte Person noch lebt. Wir können auch prüfen, ob die versicherte Person nach dem Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit eine neue be- rufliche Tätigkeit ausübt. In diesem Fall liegt eine Be- rufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr vor, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen zutref- fen:
Gliederung. 1 Welche Bedingungen finden Anwendung? § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen? § 3 Wann endet die Leistungsverpflichtung? § 4 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts ande- res bestimmt ist, finden die Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB) bzw. die Besonderen Bedingungen für die Be- rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) Anwen- dung.
Gliederung. § 8. Das Bachelorstudium gliedert sich in:
Gliederung. § 7. Das Studium ist in Module gegliedert. Ein Modul versteht sich als Zusammenfassung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen deren innere Kohärenz sich aus den Studienzielen ergibt.
Gliederung. 1. Präambel 3 2. Leitplanken 4
Gliederung. 1. Abschnitt Allgemeiner Teil
Gliederung. 1 Einzug / Vertragsbeginn Seite 4 § 2 Leistungsumfang Seite 4 § 3 Zusatzleistungen Seite 8 § 4 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen Seite 9 § 5 Entgelte und Investitionskosten Seite 9 § 6 Bemessung und Entwicklung des Entgelts Seite 10 § 7 Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs, Ausschluss der Anpassung Seite 11 § 8 Fälligkeit und Zahlung der Entgelte Seite 13 § 9 Vorübergehende Abwesenheit Seite 14 § 11 Haftung, Versicherung Seite 15 § 12 Vertragsdauer, Kündigung Seite 15 § 13 Kündigung durch die Bewohnerin / den Bewohner Seite 16 § 14 Kündigung durch die Einrichtung Seite 16 § 15 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme der Umzugskosten Seite 17 § 16 Vertragsende Seite 17 § 17 Übernahme, Betreten und Rückgabe des Zimmers Seite 18 § 18 Besondere Regelung für den Todesfall Seite 19 § 19 Informations- und Beschwerderecht Seite 19 § 20 Infektionsschutzgesetz Seite 20 § 21 Datenschutz und Schweigepflicht Seite 20 § 22 Sonstiges Seite 21 § 23 Schlussbestimmungen Seite 22 Frau/Herr ...................................................................................................................... wird ab / ist seit ......................... in der Einrichtung aufgenommen. Mit diesem Tag beginnt das Vertragsverhältnis zwischen der Bewohnerin/ dem Bewohner und dem Xxxxxx der Einrichtung. Ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Einzuges ein späterer als der des Vertragsbeginns, gilt ' 9 des Vertrages entsprechend. Die Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und orientieren sich an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist es, den Bewohnerinnen / den Bewohnern ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Bewohnerin / der Bewohner erhält folgende Leistungen:
Gliederung. Nach der Angabe der Statistikdaten müssen Sie die Gliederung ausfüllen. Sie müssen mindestens eine Option aktivieren und, falls Sie die Option „liegt der IHK mit dem Stand vom“ auswählen, ein Datum eingeben. Dieses können Sie über den „Datum- Auswahl“ Button auswählen.