Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
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Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. 1 - Leistungsbeschreibung. Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werdenwer- den.
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Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 4 18 (2 Tage bei 9 Stunden Servicezeit pro Tag – siehe 4.1.2 EVB-IT System AGB) Betriebsbehindernder Mangel 18 90 (10 Tage bei 9 Stunden Servicezeit pro Tag – siehe 4.1.2 EVB-IT System AGB) Leichter Mangel 36 900 (100 Tage bei 9 Stunden Servicezeit pro Tag – siehe 4.1.2 EVB-IT System AGB) Es wird von einem Regelupdate pro Halbjahr ausgegangen, dass leichte Fehler behebt, Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
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Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 1 <4 Betriebsbehindernder Mangel 4 < nächster Arbeitstag Leichter Mangel Nächster Arbeitstag <3 Arbeitstage Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
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Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 4 8 Betriebsbehindernder Mangel 24 Leichter Mangel 60 Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 15.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werdenwer- den.
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