Common use of Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Clause in Contracts

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- den.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- denwerden.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die 1 (Leistungsbeschreibung), dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen Kapitel 4.1 festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- denwerden.

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Samples: vergabemarktplatz-mv.de

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. 1 - Leistungsbeschreibung. Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- den.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel 4 8 Betriebsbehindernder Mangel 24 Leichter Mangel 60 Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 15.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- den.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen. Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage NrXxxxxx Xx. 0. Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- den.

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