Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit Musterklauseln

Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 12.1 Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die FIRMA Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre in der Betriebsvereinbarung vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Die FIRMA beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der FIRMA und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 1. Während der Betriebszeit nimmt die ISE AG Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre Leistungen (z.B. Wartung und Pflege, Support, Systemüberwachung) sofern vertraglich geregelt.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die GMBH Störungsmeldungen entgegen und erbringt die im Wartungsvertrag vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Die GMBH beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der GMBH und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 16.1 Bereitschaftszeit: Während der im Vertrag festgelegten Wartungsbereitschaftszeit nimmt die Verkäuferin Meldungen bezüglich Störungen und Anfragen über die vereinbarten Kommunikationswege entgegen. Art und Umfang der während der Bereitschaftszeit zu erbringenden Leistungen sind vertraglich zu vereinbaren.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die welante GmbH Störungs- meldungen entgegen und erbringt ihre im Abonnements- und Service-Vertrag vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Die welante GmbH beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich, spätes- tens aber innert der im Abonnements- und Service-Vertrag vereinbarten Zeit. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der welante GmbH und dem fach- kundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 18.1. Während der normalen Bürozeiten nimmt CGMS Störungsmel- dungen entgegen und erbringt ihre Pflegeleistungen. Die Reaktions- zeit dauert im Rahmen der normalen Bürozeiten vom Eingang der Störungsmeldung und einem etwaigen Freischalten des Zugangs auf das Kundensystem durch die KUNDIN bis zum Beginn der Instandset- zung. Die Reaktionszeit beträgt, sofern nichts anderes festgelegt wird, 8 Stunden (innerhalb der normalen Bürozeiten).
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt Freundschafter Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre im Wartungsvertrag und Unterhaltsvertrag vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Freundschafter beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich, spätestens aber innerhalb der im Wartungsvertrag resp. im Unterhaltsvertrag vereinbarten Zeit. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle von Freundschafter und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 20.1. Während der Bereitschaftsperiode nimmt die EcoLogic AG
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 29.1 Während der Bereitschaftszeit nimmt die Leistungserbringerin Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre Leistungen für Wartung und Pflege. Die Reaktionszeit dauert im Rahmen der Bereitschaftszeit vom Eingang der Störungsmeldung bis zum Beginn der Instandsetzung. Als Störungsbehebungszeit gilt die Frist ab Eingang der Stö- rungsmeldung bis zum Abschluss der Instandsetzung.
Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die Weibel/IT AG Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre im Wartungsvertrag und Unterhaltsvertrag vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Als Reaktionszeit gilt die Zeit zwischen dem Eingang einer Störungsmeldung an die Störungsmeldestelle der Weibel/IT AG und dem Erstkontakt eines Supportmitarbeiters mit dem Kunden.