Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt der Diensteanbieter in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere vom Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene Zusatzleistungen über diese Rechnung abzurechnen. 2.2 Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. 2.3 Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. 2.4 Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes: a) Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben. b) Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 durch den Kunden ist jederzeit möglich. c) Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 2.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt. 2.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pau- schale entstanden ist. 2.7 Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursach- te zusätzliche Aufwendungen und Schäden. 2.8 Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx ermächtigt.
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Samples: Vertragsübernahme, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 3.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt für die Inanspruchnahme der vertragsgemäßen Leis- tungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht).
3.2 Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung eines Geldbetrages als Guthaben auf sein Guthabenkonto.
3.3 Die Leistungspflicht des Diensteanbieters hängt davon ab, dass das Guthabenkonto des Kunden im Zeitpunkt der In- anspruchnahme der Leistung durch den Kunden über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Laufende entgeltpflichti- ge Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens vom Diensteanbieter unterbrochen.
3.4 Solange sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Gutha- benkonto befindet und auch keine entsprechende Zusatz- option (z.B. Flatrate) gebucht wurde, sind ausschließlich der Empfang von (für den Empfänger kostenfreien) SMS- Nachrichten sowie der Empfang von (für den Angerufenen kostenfreien) Gesprächen möglich.
3.5 Die Vorleistungspflicht gilt auch für etwaig gewählte Zu- satzoptionen, wie z.B. Flatrates, Datenpakete etc. Verfügt das Guthabenkonto im Zeitpunkt der Buchung einer Zu- satzoption über kein ausreichendes Guthaben für diese Zusatzoption, so wird die betreffende Zusatzoption erst dann aktiviert, wenn der Kunde ausreichendes Guthaben auf sein Guthabenkonto geladen hat. Wird das Guthaben- konto nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung der Zusatzoption entsprechend aufgeladen, verfällt der Buchungsauftrag, so dass der Kunde die Zusatzoption er- neut buchen und bezahlen muss, wenn er die Leistungen der Zusatzoption in Anspruch nehmen möchte.
3.6 Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass solange eine Zusatzoption nicht aktiviert wurde, die dies- bezüglichen Leistungen des Diensteanbieters im Voraus nach den vereinbarten Grundtarifen aus der Tarifübersicht über das Guthabenkonto zu vergüten sind. Dies kann insbe- sondere im Vergleich zu einer Flatrate-Option zu erhöhten Kosten führen.
3.7 Beauftragt der Kunde das Aufladen des Guthabenkontos und hat er ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so schreibt der Diensteanbieter den jeweils verein- xxxxxx Xxxxxxxxxx sogleich dem Guthabenkonto des Kun- den gut und zieht anschließend im Rahmen der üblichen Banklaufzeiten (in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere 3 Werktage) diesen Betrag per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene Zusatzleistungen über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilenein. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx Bankkontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgtLastschrifteinzugs.
2.4 Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) 3.8 Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt.
2.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden wesent- lich niedriger entstanden ist als die Pau- schale entstanden istPauschale. Im letzten Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden berechnet.
2.7 3.9 Im Falle einer gescheiterten Lastschrift wird der Dienste- anbieter eine entsprechend bereits erfolgte Aufladung des Guthabenkontos rückgängig machen, indem der zuvor gutgeschriebene Geldbetrag wieder von dem Guthaben- konto abgezogen wird. Sofern das Guthaben auf dem Guthabenkonto, beispielsweise aufgrund der zwischen- zeitlichen Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen oder Zusatzoptionen, niedriger sein sollte, als der rückgängig zu machende Aufladebetrag, so ist der Kunde verpflich- tet, die entsprechende Differenz auszugleichen. Dies kann auch mittels anschließender Aufladung von Guthaben auf das Guthabenkonto erfolgen, der Diensteanbieter wird in diesem Fall selbständig eine Verrechnung mit dem neuen Guthaben vornehmen.
3.10 Die Einzugsermächtigung des Kunden zu Gunsten des Diensteanbieters erstreckt sich – sofern diese nicht vom Kunden widerrufen wird - auch auf die Zeit nach Vertrags- beendigung auf Forderungen, die während der Vertrags- laufzeit entstanden sind.
3.11 Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag Geldbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem Überweisungsträger Kunden- nummer und Rufnummer als Verwendungszweck der Über- weisung Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters seinem Guthabenkonto beim Diensteanbieter eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, kann der Zahlungseingang nicht als Aufladung bearbeitet werden. Es kann in dem Fall auch nicht ausgeschlossen werden, dass durch die fälschliche Angabe der Kunden- oder Rufnummer eines Dritten, das Guthaben diesem Dritten gutgeschrieben wird und dieser den Aufladebetrag verbraucht. Der Dienst- anbieter haftet nicht für diesen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der im Zeitpunkt der Information des Kunden an den Diensteanbieter noch auf dem Kundenkonto des Dritten vorhanden ist. Der Kunde haftet für hierdurch verursach- te verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 Sofern 3.12 Die Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertrags- beendigung möglich; nicht ausgezahlt werden ggf. gewährte Start- und Aktionsguthaben, denen keine entsprechende Auf- ladung seitens des Kunden zugrunde liegt. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden und nur auf ein von ihm angegebenes Bankkonto erfolgen. Soweit der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt kein anderes Konto angibt, wird der Betrag auf das von ihm für das Lastschriftverfahren angegebene Bankkonto überwiesen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt spätes- tens acht Wochen nach Vertragsbeendigung.
3.13 Eine Rechnung über den Verbrauch des Guthabenkontos wird nur auf Anforderung des Kunden beim Kundensupport erstellt. Der Diensteanbieter erbringt jeweils nach Verein- barung im Rahmen der bestehenden technischen und be- trieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung in Papierform ohne Einzelverbin- dungsnachweis als zusätzliche Leistung. Die Kosten des Entgelts können der Preisliste entnommen werden.
3.14 Auf Wunsch wird dem Kunden ein Einzelverbindungsnach- weis („EVN“) zur Verfügung gestellt. Nutzen mehrere Per- sonen den Anschluss, muss der Kunde in Textform, oder im Kundenportal erklären, dass er alle aktuellen und zukünfti- gen Nutzer unverzüglich über die EVN-Erteilung informiert. Bei der gewerblichen Nutzung in Betrieben oder Behörden muss entsprechend erklärt werden, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt worden sind. Die zu- sätzliche Bereitstellung eines EVN in Papierform erfolgt nur, soweit dies gegenüber dem vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
3.15 Beanstandungen von Abbuchungen vorausbezahlten Gut- habens sind umgehend nach Abbuchung des vorausbezahl- ten Guthabens des EVN an den Diensteanbieter in Textform belegtzu richten; spätestens acht (8) Wochen ab Abbuchung des vorausge- zahlten Guthabens muss die Beanstandung beim Dienste- anbieter eingegangen sein.
3.16 Soweit keine Beanstandungen gegen die jeweilige Ab- buchung erhoben wurden, ist gilt dies als Genehmigung und der Diensteanbieter während und hält die Rechnungen jeweils zwölf (12) Monate, den Einzelverbindungsnachweis drei (3) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung Abbuchung des vorausbezahlten Guthabens in dem Rechnungssystem zum Abruf für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Rech- nungen noch drei Monate in dem Rechnungssystem vor- gehalten und anschließend gelöscht. In diesen Zeiträumen kann sich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx ermächtigtKunde diese Daten auch herunterladen oder ausdrucken.
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Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte Entgelte stellt der Diensteanbieter in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere vom Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene Zusatzleistungen genommene Zusatz- leistungen gemäß Ziffer IV.2 über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 2. Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 3. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des Abweichendes vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift Lastschrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtetverpflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren Lastschrift- verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilenerteilen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugsLastschrifteinzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt.
2.4 4. Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) a. Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 Xxxxxx XX.3 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter Dienste- anbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks Ver- wendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung Be- arbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) b. Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden ver- tretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 VI.3 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) c. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer wesentlich nied- rigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 5. Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung Zahlungsaufstellung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden Verzugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter Diensteanbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit Kre- ditwürdigkeit des Kunden berechtigt.
2.6 6. Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt Ver- zugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale Schadenspau- schale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pau- schale entstanden Pauschale entstan- den ist.
2.7 7. Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag Rechnungsbe- trag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer Kunden- nummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters Diensteanbie- ters eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursach- te verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 8. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt er- mächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung Rech- nung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen Konto- auszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx Rechnungskontos ermächtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt der Diensteanbieter in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere vom Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene genommene Zusatzleistungen gemäß Ziffer IV.2 über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 2. Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 3. Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Das gilt bei Kunden, die Verbraucher sind, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Soweit der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Diensteanbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kre- ditwürdigkeit des Kunden berechtigt.
4. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des Abweichendes vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift Lastschrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtetverpflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren Lastschrift- verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilenerteilen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugsLastschrifteinzugs, der frühestens frühes- tens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt.
2.4 5. Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) a. Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 VI.4 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) b. Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 VI.4 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) c. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt.
2.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden we- sentlich niedriger entstanden ist als die Pau- schale entstanden istPauschale. Im letzten Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden berechnet.
2.7 6. Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag Rechnungsbe- trag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer Kunden- nummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters Diensteanbie- ters eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursach- te verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 7. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt er- mächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform Text- form belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen Konto- auszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx Rechnungskontos ermächtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 6.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt der Diensteanbieter in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere vom Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene Zusatzleistungen über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 6.2 Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 6.3 Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt.
2.4 6.4 Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 6.3 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift Rücklast- schrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 6.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt.
2.6 6.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pau- schale entstanden ist.
2.7 6.7 Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursach- te zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 6.8 Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx ermächtigt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 3.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt für die Inanspruchnahme der vertragsgemäßen Leis- tungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht).
3.2 Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung eines Geldbetrages als Guthaben auf sein Guthabenkonto.
3.3 Die Leistungspflicht des Diensteanbieters hängt davon ab, dass das Guthabenkonto des Kunden im Zeitpunkt der In- anspruchnahme der Leistung durch den Kunden über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Laufende entgeltpflichti- ge Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens vom Diensteanbieter unterbrochen.
3.4 Solange sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Gutha- benkonto befindet und auch keine entsprechende Zusatz- option (z.B. Flatrate) gebucht wurde, sind ausschließlich der Empfang von (für den Empfänger kostenfreien) SMS- Nachrichten sowie der Empfang von (für den Angerufenen kostenfreien) Gesprächen möglich.
3.5 Die Vorleistungspflicht gilt auch für etwaig gewählte Zu- satzoptionen, wie z.B. Flatrates, Datenpakete etc. Verfügt das Guthabenkonto im Zeitpunkt der Buchung einer Zu- satzoption über kein ausreichendes Guthaben für diese Zusatzoption, so wird die betreffende Zusatzoption erst dann aktiviert, wenn der Kunde ausreichendes Guthaben auf sein Guthabenkonto geladen hat. Wird das Guthaben- konto nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung der Zusatzoption entsprechend aufgeladen, verfällt der Buchungsauftrag, so dass der Kunde die Zusatzoption er- neut buchen und bezahlen muss, wenn er die Leistungen der Zusatzoption in Anspruch nehmen möchte.
3.6 Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass solange eine Zusatzoption nicht aktiviert wurde, die dies- bezüglichen Leistungen des Diensteanbieters im Voraus nach den vereinbarten Grundtarifen aus der Tarifübersicht über das Guthabenkonto zu vergüten sind. Dies kann insbe- sondere im Vergleich zu einer Flatrate-Option zu erhöhten Kosten führen.
3.7 Beauftragt der Kunde das Aufladen des Guthabenkontos und hat er ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so schreibt der Diensteanbieter den jeweils verein- xxxxxx Xxxxxxxxxx sogleich dem Guthabenkonto des Kun- den gut und zieht anschließend im Rahmen der üblichen Banklaufzeiten (in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere 3 Werktage) diesen Betrag per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene Zusatzleistungen über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilenein. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx Bankkontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugs, der frühestens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgtLastschrifteinzugs.
2.4 Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) 3.8 Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt.
2.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden wesent- lich niedriger entstanden ist als die Pau- schale entstanden istPauschale. Im letzten Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden berechnet.
2.7 3.9 Im Falle einer gescheiterten Lastschrift wird der Dienste- anbieter eine entsprechend bereits erfolgte Aufladung des Guthabenkontos rückgängig machen, indem der zuvor gutgeschriebene Geldbetrag wieder von dem Guthaben- konto abgezogen wird. Sofern das Guthaben auf dem Guthabenkonto, beispielsweise aufgrund der zwischen- zeitlichen Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen oder Zusatzoptionen, niedriger sein sollte, als der rückgängig zu machende Aufladebetrag, so ist der Kunde verpflich- tet, die entsprechende Differenz auszugleichen. Dies kann auch mittels anschließender Aufladung von Guthaben auf das Guthabenkonto erfolgen, der Diensteanbieter wird in diesem Fall selbständig eine Verrechnung mit dem neuen Guthaben vornehmen.
3.10 Die Einzugsermächtigung des Kunden zu Gunsten des Diensteanbieters erstreckt sich – sofern diese nicht vom Kunden widerrufen wird - auch auf die Zeit nach Vertrags- beendigung auf Forderungen, die während der Vertrags- laufzeit entstanden sind.
3.11 Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag Geldbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem Überweisungsträger Kunden- nummer und Rufnummer als Verwendungszweck der Über- weisung Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters seinem Guthabenkonto beim Diensteanbieter eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, kann der Zahlungseingang nicht als Aufladung bearbeitet werden. Es kann in dem Fall auch nicht ausgeschlossen werden, dass durch die fälschliche Angabe der Kunden- oder Rufnummer eines Dritten, das Guthaben diesem Dritten gutgeschrieben wird und dieser den Aufladebetrag verbraucht. Der Dienst- anbieter haftet nicht für diesen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der im Zeitpunkt der Information des Kunden an den Diensteanbieter noch auf dem Kundenkonto des Dritten vorhanden ist. Der Kunde haftet für hierdurch verursach- te verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 Sofern 3.12 Die Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertrags- beendigung möglich; nicht ausgezahlt werden ggf. gewährte Start- und Aktionsguthaben, denen keine entsprechende Auf- ladung seitens des Kunden zugrunde liegt. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden und nur auf ein von ihm angegebenes Bankkonto erfolgen. Soweit der Kunde einen Dritten kein anderes Konto angibt, wird der Betrag auf das von ihm für das Lastschriftverfahren angegebene Bankkonto überwiesen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt spätes- tens acht Wochen nach Vertragsbeendigung.
3.13 Eine Rechnung über den Verbrauch des Guthabenkontos wird nur auf Anforderung des Kunden beim Kundensupport erstellt. Der Diensteanbieter erbringt jeweils nach Verein- barung im Rahmen der bestehenden technischen und be- trieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung in Papierform ohne Einzelverbin- dungsnachweis als zusätzliche Leistung. Die Kosten des Entgelts können der Preisliste entnommen werden.
3.14 Auf Wunsch wird dem Kunden ein Einzelverbindungsnach- weis („EVN“) zur Verfügung gestellt. Nutzen mehrere Per- sonen den Anschluss, muss der Kunde in Textform, oder im Kundenportal erklären, dass er alle aktuellen und zukünfti- gen Nutzer unverzüglich über die EVN-Erteilung informiert. Bei der gewerblichen Nutzung in Betrieben oder Behörden muss entsprechend erklärt werden, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt worden sind. Die zu- sätzliche Bereitstellung eines EVN in Papierform erfolgt nur, soweit dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
3.15 Beanstandungen von Abbuchungen vorausbezahlten Gut- habens sind umgehend nach Abbuchung des vorausbezahl- ten Guthabens des EVN an den Diensteanbieter zu richten; spätestens acht (8) Wochen ab Abbuchung des vorausge- zahlten Guthabens muss die Beanstandung beim Dienste- anbieter eingegangen sein.
3.16 Soweit keine Beanstandungen gegen die jeweilige Abbu- chung erhoben wurden, gilt dies als Genehmigung. Der Diensteanbieter hält die Online-Rechnungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses, den Einzelverbindungsnachweis drei (3) Monate nach Abbuchung des vorausbezahlten Guthabens in dem Rechnungssystem zum Rechnungsempfang ermächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung Abruf für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Rechnungen noch drei Monate in dem Rech- nungssystem vorgehalten und anschließend gelöscht. In diesen Zeiträumen kann sich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx ermächtigtKunde diese Daten auch herunterladen oder ausdrucken.
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Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen. 2.1 1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent- gelte stellt der Diensteanbieter in der Regel monatlich in Rechnung. Darüber hinaus behält sich der Diensteanbieter vor, andere vom Kunden vereinbarungsgemäß in Anspruch genom- mene genommene Zusatzleistungen gemäß Ziffer IV.2 über diese Rechnung abzurechnen.
2.2 2. Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
2.3 3. Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Das gilt bei Kunden, die Verbraucher sind, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Soweit der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Diensteanbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kre- ditwürdigkeit des Kunden berechtigt.
4. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichen- des Abweichendes vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Last- schrift Lastschrift eingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde ver- pflichtetverpflichtet, dem Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum Lastschriftverfahren Lastschrift- verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu er- teilenerteilen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu dem Zeitpunkt des Lastschrift- einzugsLastschrifteinzugs, der frühestens frühes- tens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt.
2.4 5. Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes:
a) a. Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer 2.3 Xxxxxx XX.4 die Zahlung per SEPA-Überweisung, behält sich der Diens- teanbieter vor, die im Falle einer fehlerhaften Angabe des Verwendungszwecks entstehenden Kosten für die manuelle Bearbeitung gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.
b) b. Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird auf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach Ziffer 2.3 VI.4 durch den Kunden ist jederzeit möglich.
c) c. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist je- doch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesent- lich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
2.5 Der Kunde kommt mit einer Entgeltforderung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zu- gang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel- lung leistet. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ver- zugsschäden – Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Falls der Kunde Unternehmer ist, werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. In jedem Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Dienste- anbieter zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwür- digkeit des Kunden berechtigt.
2.6 Mahnt der Dienstanbieter fällige Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an, wird dem Kunden hierfür eine Schadens- pauschale nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass kein ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden we- sentlich niedriger entstanden ist als die Pau- schale entstanden istPauschale. Im letzten Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden berechnet.
2.7 6. Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungs- betrag Rechnungsbe- trag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer Kunden- nummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen des Diensteanbieters Diensteanbie- ters eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursach- te verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
2.8 7. Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt er- mächtigt und dies gegenüber dem Diensteanbieter in Textform Text- form belegt, ist der Diensteanbieter während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum Empfang von Kontoauszügen Konto- auszügen des jeweiligen Rechnungs- xxxxxx Rechnungskontos ermächtigt.
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