Common use of Rechnungsgliederung und Rechnungsinhalt Clause in Contracts

Rechnungsgliederung und Rechnungsinhalt. Die Vertragspartner weisen die verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte und sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) in ihren Rechnungen gesondert aus. Sowohl Rechnungen für verkehrsabhängige Zusammenschaltungsentgelte als auch für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) haben neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine vorsteuergerechte Rechnung jedenfalls folgende Daten zu enthalten: • das Rechnungsdatum, • die Kundennummer sowie • die jeweilige Rechnungsnummer. Rechnungen über Verkehrsentgelte haben darüber hinaus für den Abrechnungszeitraum folgendes zu enthalten: • Verkehrsvolumen pro Verkehrsart je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), • Gesamtanzahl der erfolgreichen Verbindungen pro Verkehrsart je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), • Entgelt je Minute pro Verkehrsart je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), • resultierendes Gesamtentgelt pro Verkehrsart, • Entgelt für das Gesamtvolumen sowie • hinsichtlich Transitgesprächen: Aufgliederung in die unterschiedlichen Betreiber bei Terminierung (bei terminierendem Transit) bzw. bei Originierung (bei originierendem Transit) sowie • für Verbindungen zu Sonderdiensten: Aufgliederung in die billingrelevanten eingerichteten Rufnummernblöcke. Rechnungen für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) haben auch folgende Informationen zu enthalten: • Leistungsbeschreibung, • Einzelpreise sowie • Gesamtentgelt. Die Daten müssen in der Rechnung derart ausgewiesen werden, dass eine vollständige Nachvollziehbarkeit möglich ist. Rechnungen über Kosten für Routingänderungen sind bei einer Abrechnung mittels Detailnachweis zu dokumentieren.

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Samples: cdn21.a1.net, cdn2.a1.net

Rechnungsgliederung und Rechnungsinhalt. Die Vertragspartner Parteien weisen die verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte Verkehrsentgelte und sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) in ihren Rechnungen gesondert aus. Sowohl Rechnungen für verkehrsabhängige Zusammenschaltungsentgelte Verkehrsentgelte als auch für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) haben neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine vorsteuergerechte Rechnung jedenfalls folgende Daten zu enthalten: • das Rechnungsdatum, • die Kundennummer sowie • die jeweilige Rechnungsnummer. Rechnungen über Verkehrsentgelte haben darüber hinaus für den Abrechnungszeitraum folgendes Folgendes zu enthalten: • Verkehrsvolumen pro je Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), • Gesamtanzahl der erfolgreichen Verbindungen pro je Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), • Entgelt je Minute pro Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), für Verbindungen zu Dienste-Rufnummern Aufgliederung in einzelne Tarifstufen bzw. Tarifstufen zugeordneten Rufnummern (-blöcken) • resultierendes Gesamtentgelt pro Verkehrsart, • Entgelt für das Gesamtvolumen sowie • hinsichtlich Transitgesprächen: Aufgliederung in die unterschiedlichen Betreiber bei Terminierung (bei terminierendem Transit) bzw. bei Originierung (bei originierendem Transit) sowie • für Verbindungen zu Sonderdiensten: Aufgliederung in die billingrelevanten eingerichteten Rufnummernblöcke. Gesamtvolumen, Rechnungen für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.8) haben auch folgende Informationen zu enthalten: • Leistungsbeschreibung, • Einzelpreise sowie • Gesamtentgelt. Die Daten müssen in der Rechnung derart ausgewiesen werden, dass eine vollständige Nachvollziehbarkeit möglich ist. Rechnungen über Kosten für Routingänderungen sind bei einer Abrechnung mittels Detailnachweis zu dokumentieren.. 14/33

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Samples: www.vectonemobile.at

Rechnungsgliederung und Rechnungsinhalt. Die Vertragspartner Parteien weisen die verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte Verkehrsentgelte und sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.84.8) in ihren Rechnungen gesondert aus. Sowohl Rechnungen für verkehrsabhängige Zusammenschaltungsentgelte Verkehrsentgelte als auch für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.84.8) haben neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine vorsteuergerechte Rechnung jedenfalls folgende Daten zu enthalten: das Rechnungsdatum, die Kundennummer sowie die jeweilige Rechnungsnummer. Rechnungen über Verkehrsentgelte haben darüber hinaus für den Abrechnungszeitraum folgendes Folgendes zu enthalten: Verkehrsvolumen pro je Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), Gesamtanzahl der erfolgreichen Verbindungen pro je Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), Entgelt je Minute pro Verkehrsart und hinsichtlich etwaiger tageszeitabhängiger Entgelte je Zeitfenster (Peak, Off-Peak), für Verbindungen zu Dienste-Rufnummern Aufgliederung in einzelne Tarifstufen bzw. Tarifstufen zugeordneten Rufnummern (-blöcken) resultierendes Gesamtentgelt pro Verkehrsart, Entgelt für das Gesamtvolumen sowie • hinsichtlich Transitgesprächen: Aufgliederung in die unterschiedlichen Betreiber bei Terminierung (bei terminierendem Transit) bzw. bei Originierung (bei originierendem Transit) sowie • für Verbindungen zu Sonderdiensten: Aufgliederung in die billingrelevanten eingerichteten Rufnummernblöcke. Gesamtvolumen, Rechnungen für sonstige Entgelte (gemäß Punkt 5.84.8) haben auch folgende Informationen zu enthalten: Leistungsbeschreibung, Einzelpreise sowie Gesamtentgelt. Die Daten müssen in der Rechnung derart ausgewiesen werden, dass eine vollständige Nachvollziehbarkeit möglich ist. Rechnungen über Kosten für Routingänderungen sind bei einer Abrechnung mittels Detailnachweis zu dokumentieren.

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Samples: www.drei.at