Common use of Rechnungslegung / Genehmigung von Abrechnungen Clause in Contracts

Rechnungslegung / Genehmigung von Abrechnungen. InterCard erteilt dem VU monatlich papiergebunden oder elektronisch (z. B. als PDF oder Excel-File) Abrechnungen über die eingereichten Transaktionsbeträge, die von dem VU an InterCard zu zahlenden Entgelte, die von diesem zu erstatten- den Aufwendungen. Rückbelastete Transaktionsbeträge werden in einer geson- derten Abrechnung ausgewiesen. Das VU hat alle ihm erteilten Abrechnungen in- nerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang bei dem VU zu prüfen und Ein- wände unverzüglich zu erheben. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absen- dung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwen- dungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird InterCard bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen.

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Rechnungslegung / Genehmigung von Abrechnungen. InterCard erteilt dem VU monatlich papiergebunden oder elektronisch (z. B. als PDF oder Excel-File) Abrechnungen über die eingereichten Transaktionsbeträge, die von dem VU an InterCard zu zahlenden Entgelte, die von diesem zu erstatten- den Aufwendungenerstattenden Aufwendungen und die darüber hinaus erforderlichen Angaben nach Art. 12 Abs. 1 Uabs. 1 der EU- Verordnung 2015/751 vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Rückbelastete Transaktionsbeträge werden in einer geson- derten gesonderten Abrechnung ausgewiesen. Das VU hat alle ihm erteilten Abrechnungen in- nerhalb innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang bei dem VU zu prüfen und Ein- wände Einwände unverzüglich zu erheben. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absen- dung Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwen- dungen Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird InterCard bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen.

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Rechnungslegung / Genehmigung von Abrechnungen. InterCard erteilt dem VU monatlich papiergebunden oder elektronisch (z. B. als PDF oder Excel-File) Abrechnungen über die eingereichten Transaktionsbeträge, die von dem VU an InterCard zu zahlenden Entgelte, die von diesem zu erstatten- den Aufwendungenerstattenden Aufwendungen und die darüber hinaus erforderlichen Angaben nach Art. 12 Abs. 1 Uabs. 1 der EU-Verordnung 2015/751 vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Rückbelastete Transaktionsbeträge werden in einer geson- derten gesonderten Abrechnung ausgewiesen. Das VU hat alle ihm erteilten Abrechnungen in- nerhalb innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang bei dem VU zu prüfen und Ein- wände Einwände unverzüglich zu erheben. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absen- dung Absendung innerhalb der Sechs-Sechs- Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwen- dungen Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird InterCard bei Erteilung der Abrechnung besonders hinweisen.

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