Common use of Rechnungslegungsstandards Clause in Contracts

Rechnungslegungsstandards. Die Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt gemäß § 315e Abs. 1 HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 (International Accounting Standards, IAS-Verordnung) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Maßgeblich sind diejenigen Standards und Interpretationen, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2020 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere der "Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute" (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 erfasst.

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Samples: www.lbbw.de, daten.comdirect.de

Rechnungslegungsstandards. Die Aufstellung des Konzernabschlusses des LBBW-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 2018 sowie für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt gemäß § 315e Abs. 1 HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 (International Accounting Standards, IAS-Verordnung) 2017 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich sind diejenigen Standards und InterpretationenInterpretationen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2020 2018 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ("HGB"), insbesondere der "Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute" (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2020 2018 und 2019 2017 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 die Geschäftsjahre 2018 und 2017 erfasst.

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Samples: www.lbbw.de

Rechnungslegungsstandards. Die Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt gemäß § 315e Abs. 1 HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 (International Accounting Standards, IAS-Verordnung) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Maßgeblich sind diejenigen Standards und Interpretationen, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2020 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere der "Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute" (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Pfandbriefgesetzes ("PfandBG") aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 erfasst.

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Samples: www.lbbw.de

Rechnungslegungsstandards. Die Aufstellung des Konzernabschlusses des LBBW-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt gemäß § 315e Abs. 1 HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 (International Accounting Standards, IAS-Verordnung) erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches ("HGB") anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich sind diejenigen Standards und InterpretationenInterpretationen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2020 2021 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere der "Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute" (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Kreditwesengesetzes (KWG) KWG sowie des Pfandbriefgesetzes ("PfandBG") aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 und 2019 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 erfasst.

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Samples: www.lbbw.de

Rechnungslegungsstandards. Die Aufstellung des Konzernabschlusses des LBBW-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 2015 sowie für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt gemäß § 315e Abs. 1 HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 (International Accounting Standards, IAS-Verordnung) 2014 erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich sind diejenigen Standards und InterpretationenInterpretationen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2020 2015 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ("HGB"), insbesondere der "Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute" (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern- Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2020 2015 und 2019 2014 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 die Geschäftsjahre 2015 und 2014 erfasst.

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Samples: www.lbbw.de