Rechnungsstellung und Bezahlung Musterklauseln

Rechnungsstellung und Bezahlung. Bei Neukunden erlauben wir uns, eine 70% Anzahlung bei einem Auftrag über Fr. 500.– in Rechnung zu stellen. Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von der Firma eine detaillierte Rechnung. Auf Wunsch des Kunden zusätzlich erbrachte Leistungen wie auch zusätzliche, in Abweichung zum Auftrag angefallene Arbeitsstunden (sofern vereinbart) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuergesetzgebung.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 1. SL übersendet dem Kunden bei Auftragsauslösung und nach Unterzeichnung des Angebotes eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 80% des gesamten Rechnungsbetrages. Die 20% Restzahlung werden nach Inbetriebnahme und erfolgreichen Abnahme der Anlage fällig.
Rechnungsstellung und Bezahlung. In dieser Bestimmung sind die administrativen Details für die Rechnungsstellung anzugeben. Der zweite Teil dieser Bestimmung enthält die firmenfreund- liche Regelung, dass die Zahlungen für die nicht beanstande- ten Teile der Rechnung innert der Zahlungsfrist zu leisten sind. Sie entspricht mittlerweile dem Standard in KBOB- Verträgen.
Rechnungsstellung und Bezahlung. Die Rechnungen sind visiert im Doppel gemäss dem Rechnungsdeckblatt TBA an den Bauherrn adres- siert zu versenden. Arbeiten, die im laufenden Jahr ausgeführt werden, müssen bis Mitte Dezember desselben Jahres ab- gerechnet sein. Für die Prüfung und die Zahlung der Rechnungen werden ab Rechnungseingang bei der Bauleitung folgende Fristen vereinbart: - Für die Rechnungen nach Baufortschritt, Abschlagszahlungen, Regie und Abrechnungen für Preisän- derungen: Die Zahlungsfrist beträgt einschliesslich Prüffrist 45 Tage nach Eingang der Rechnung beim Bauher- ren oder der Bauleitung. - Für Schlussabrechnung und Schlussrechnung: Die Prüffrist der Schlussabrechnung gemäss Art. 154 SIA 118:2013 beträgt maximal 90 Tage. Die Zahlungsfrist der Schlussrechnung beträgt 45 Tage ab Eingang der vollständigen Rechnung, beste- hend aus dem Prüfbescheid über die Schlussabrechnung sowie dem Bürgschein und Abnahmeproto- koll, beim Bauherren. Die Anforderungen an die Zahlungsbegehren gemäss Art. 144 Abs. 2 und 3 SIA 118:2013 gelten bei vereinbarten Teilzahlungen analog. Diesen Anforderungen nicht genügende Rechnungen werden an den Unternehmer zur Korrektur zurückgewiesen. Die beanstandete Rechnung ist zu überarbeiten und mit einem neuen Erstellungsdatum zu versehen.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 1. HTF übersendet dem Kunden bei Auftragsauslösung und nach Unterzeichnung des Angebotes eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 80% des gesamten Rechnungsbetrages. Die 20% Restzahlung werden nach Inbetriebnahme und erfolgreichen Abnahme der Anlage fällig.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 6.1 Die Rechnungsstellung für den vereinbarten Preis erfolgt in der vereinbarten und bestätigten Kalenderwoche, die in der Auftragsbestätigung angegeben ist.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 6.1 Der Verkäufer hat das Recht, einzelne Rechnungen auszustellen oder die Rechnungsstellung zusammenzufassen und eine einzige Rechnung an den Käufer auszustellen, in der alle Aufträge zusammengefasst sind, für die zu diesem Zeitpunkt die Zahlung fällig ist. Vom Verkäufer an den Käufer ausgestellte Rechnungen gelten als vom Käufer genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bestritten werden. Im Falle eines Rechtsstreits verpflichtet sich der Käufer, den unstrittigen Teil rechtzeitig zu bezahlen. Die Annahme einer Teilzahlung durch den Verkäufer bedeutet weder einen Verzicht auf seine Rechte in Bezug auf die verbleibenden Restbeträge, noch stellt sie in irgendeiner Weise eine Vereinbarung und Erfüllung dar.
Rechnungsstellung und Bezahlung. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Services auf monatlicher Basis im Voraus in Rechnung gestellt. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt der Kunde channelxperts in Euro. Zusätzliche Kosten können fällig werden, wenn der Kunde Services verlangt, die außerhalb der vertraglich festgelegten Zeiten geleistet werden oder außerhalb des normalen Umfangs dieses speziellen Services liegen. Für Rechnungen, die bis zum Fälligkeitstermin nicht beglichen wurden, behält sich channelxperts das Recht vor, dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf alle fälligen Beträge zu berechnen und die Erbringung weiterer Services auszusetzen. channelxperts ist insbesondere berechtigt, den Zugang zum Portal 30 Tage nach Rechnungsdatum abzuschalten, wenn die Zahlung nicht binnen 14 Tage ab Fälligkeit auf unserem Konto eingetroffen ist. Außerdem kann channelxperts, ohne auf zustehenden Rechte und Rechtsmittel zu verzichten, entscheiden, weitere Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen und/oder das Inkasso aller fälligen Beträge einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverfolgung und Inkassomaßnahmen zu veranlassen. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 6.1 Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Lieferant dem Auftraggeber die von ihm gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen ausschließlich nach Genehmigung der Waren und/oder Dienstleistungen in Rechnung. Falls der Vertrag die Lieferung von durchgehenden regelmäßigen Dienstleistungen beinhaltet, wird der Lieferant die betreffenden Dienstleistungen einmal pro Monat zum Monatsende in Rechnung stellen.
Rechnungsstellung und Bezahlung. 9.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.