Common use of Rechnungszins Clause in Contracts

Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich ist. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten Ereignissen. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungen, mit denen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnen. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen wie zum Beispiel dem Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, der Sterblichkeit von Berufsunfähigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plus). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis in der Versicherungsmathe- matik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt einer Beein- trächtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder den Eintritt einer schweren Krankheit ermitteln. Wir können au- ßerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Beispiel für den Reaktivierungsfall. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Eintritt oder Wegfall Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, der Sterblichkeit von Berufsunfähigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenTeilungskosten können Sie dem Doku- ment "Versicherungsinformationen" entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusKörperSchutzPolice). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung KörperSchutzPolice genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn Hier finden Sie einen Auszug aus besonderendem Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der Fassung vom 21.12.2015, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kostengültig ab 01.01.2017.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt einer Beein- trächtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder den Eintritt einer schweren Krankheit ermitteln. Wir können au- ßerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Beispiel für den Reaktivierungsfall. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Eintritt oder Wegfall Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, der Sterblichkeit von Berufsunfähigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenTeilungskosten können Sie Ihren Ver- sicherungsinformationen entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusKörperSchutzPolice). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung KörperSchutzPolice genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn Hier finden Sie einen Auszug aus besonderendem Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der Fassung vom 21.12.2015, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kostengültig ab 01.01.2017.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plus). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Rückstellung für Beitragsrückerstattung: Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende Zur Sicherstellung des Garantiekapitals bei Erleben und der Erklärung notwendig. Dies dient garan- tierten Mindestrente führen wir einen Teil des Policenwerts Ihrer und unserer RechtssicherheitVersicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Sicherungsvermögens, im sogenannten Sicherungskapital. Die TafelnHö- he des Sicherungskapitals hängt unter anderem von der Aufschub- dauer, die der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe des Garantie- kapitals bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung des Xxxxx Ih- rer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen ab. Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. Im Rahmen unserer Berichtspflichten werden die Tafeln der Aufsichtsbehörde vorgelegt. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder und Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder PflegebedürftigenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenTeilungskosten können Sie Ihrem Pro- duktinformationsblatt entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 3.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusBaustein Altersvorsor- ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderenWert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen: Der Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht dem Wert der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteil- einheiten. Er wird dadurch ermittelt, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern dass die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehenAnzahl der Anteilein- heiten, die nachfolgenden Kosten.auf die Versicherung entfallen, mit dem zu einem be- stimmten Bewertungsstichtag ermittelten Anteilswert multipliziert wird. Zusätzliche Aufschubdauer:

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plus). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Allianz Lebensversicherungs-AG Diese Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kostenwenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten für andere Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem den Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, der Sterblichkeit von Berufsunfähigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung Wiederverhei- ratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenermitteln. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plus). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Der Rentenbeginn ist der vereinbarte Beginn für die Rente zur Al- tersvorsorge. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende Zur Sicherstellung des Garantiebetrags bei Erleben und der Erklärung notwendig. Dies dient garan- tierten Mindestrente führen wir einen Teil des Policenwerts Ihrer und unserer RechtssicherheitVersicherung in den sonstigen Kapitalanlagen innerhalb unseres Sicherungsvermögens, im sogenannten Sicherungskapital. Die TafelnHö- he des Sicherungskapitals hängt unter anderem von der Aufschub- dauer, die der abgelaufenen Aufschubdauer, der Höhe des Garantie- betrags bei Erleben sowie der Höhe und Entwicklung des Xxxxx Ih- rer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen ab. Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder und Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder PflegebedürftigenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenTeilungskosten können Sie Ihren Ver- sicherungsinformationen entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 3.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusBaustein Altersvorsor- ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Rückstellung für Beitragsrückerstattung: Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder und Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahr- scheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Bei- spiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Pflegebedürftigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnendie Wieder- verheiratung. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusPflegePolice Flexi). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres unse- res Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf andere Weise mitgeteilt. Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz - VAG141 Versicherungsaufsichtsgesetz -VAG). Versicherte Person: Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung PflegePolice Flexi genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn Anhang zum Teil A "Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang" Hier finden Sie einen Auszug aus besonderendem Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der Fassung vom 21.12.2015, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurdegültig ab 01.01.2017. § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der Fassung vom 21.12.2015, dann geltengültig ab 01.01.2017, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten."Begriff der Pflegebedürftigkeit"

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plusrung). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Rückstellung für Beitragsrückerstattung: Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich ist. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer RechtssicherheitSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Die Tafeln, Startphase bezeichnet die vertraglich vereinbarten ersten Ver- sicherungsjahre mit reduzierter Beitragszahlung. Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. Im Rahmen unserer Berichtspflichten werden die Tafeln der Aufsichtsbehörde vorgelegt. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder und Wegfall der Berufsunfähigkeit Berufs- oder PflegebedürftigkeitDienstunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit er- mitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufs- oder PflegebedürftigenDienstunfähigen oder Pflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus- gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen. Informationen zur Höhe der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenTeilungskosten können Sie Ihrem Pro- duktinformationsblatt entnehmen. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 3.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusBasisRente StartUp In- vest). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.Zusätzliche Aufschubdauer:

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt einer Beein- trächtigung von körperlichen oder Wegfall der Berufsunfähigkeit geistigen Fähigkeiten oder Pflegebedürftigkeitden Eintritt einer schweren Krankheit ermitteln. Wir können au- ßerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der Sterblichkeit von Berufsunfähigen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenwie zum Beispiel für den Reaktivierungsfall. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung PlusKörperSchutzPolice). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer auf andere Weise mitgeteilt. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung KörperSchutzPolice genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn Hier finden Sie einen Auszug aus besonderendem Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der Fassung vom 21.12.2015, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kostengültig ab 01.01.2017.

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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der für die Finanzierung der garantierten Leistungen erforderlich ist. Rückstellung für Beitragsrückerstattung: Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche- rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche- rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe- teiligung. Schriftform bedeutet grundsätzlichSie ermöglicht es, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich istSchwankungen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei- chen. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Tafeln, die Mit Tafeln können wir in der Versicherungsmathematik verwenden, beschreiben mit Zahlen die Wahrscheinlichkeit und/oder Häufigkeit von bestimmten EreignissenWahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig- nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berech- nungenBerechnungen, mit denen de- nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Ver- pflichtungen sicherstellen Verpflichtungen sicher- stellen können. • Mit Sterbetafeln können wir jedem Todesfall eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenWahrscheinlichkeiten für Todesfälle ermitteln. • Mit weiteren Tafeln können wir anderen Versicherungsfällen Wahrscheinlichkeiten anderer Versicherungsfälle wie zum Beispiel dem für den Eintritt oder Wegfall der Berufsunfähigkeit oder PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahrscheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, der wie zum Beispiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen Berufsunfä- higen oder Pflegebedürftigen, der Wiederverheiratung etc. jeweils eine bestimmte Wahrscheinlichkeit zuordnenPflegebedürftigen oder die Wiederverheiratung. Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über- schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffer 2.3 2.2 Teil A - RisikoLebensversiche- rung Plusrung). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im Anhang An- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf andere Weise mitgeteilt. Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli- xxxx Xxxxxx bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig- net sein sowie ausreichende Kenntnis Kenntnisse in der Versicherungsmathe- matik Versicherungsma- thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar ach- tet achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung Deckungsrückstel- lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 11 a Versi- cherungsaufsichtsgesetz 141 Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Versicherte Person: Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird. Die versicherte Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer sein. Bei Partnerver- sicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver- tragspartner. Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand Wenn aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verur- sacht wurde, dann gelten, sofern die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags die entsprechenden Anlässe vorsehen, die nachfolgenden Kosten.

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