Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für die Verzinsung Ihres Deckungskapitals und für die Berech- nung der garantierten Mindestrente. Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicher- ten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind.
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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für die Verzinsung Ihres Deckungskapitals und für die Berech- nung der garantierten Mindestrente. Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicher- ten PersonIhr Alter, wobei ein bereits be- reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr Lebens- jahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind.
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Rechnungszins. Der Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für die Verzinsung Ihres Deckungskapitals und für die Berech- nung der garantierten garantierte Mindestrente. Es gilt ein Rechnungszins von 1,25 % p. a. Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicher- ten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind.
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