Recht zur Übertragung Musterklauseln

Recht zur Übertragung. Der Kunde ist berechtigt, die Lizenzen, die er mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer erworben hat, an einem Dritten zu übertragen. Soweit der Kunde solche Lizenzen an Dritte überträgt, wird er die Nutzung der Software aufgeben sowie die installierten Kopien der Software von seinen Geräten und Instanzen entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder auf Wunsch von Siemens, Siemens übergeben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher aufbewahrten Kopien ist untersagt.