Rechte an gelieferter Software Musterklauseln

Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt SmartFiber, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde SmartFiber schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von SmartFiber nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde SmartFiber von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt VB, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde VB schad- und klaglos stellen. VB übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für eventuell entstehende Schäden durch dem Kunden für Implementierungen zur Verfügung gestellte Software. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt die Salzburg AG, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde die Salzburg AG schad- und klaglos stellen. Die Salzburg AG übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für eventuell entstehende Schäden durch dem Kunden für Implementierungen zur Verfügung gestellte Software. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von der Salzburg AG nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde die Salzburg AG von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt die Firma IHAB OG, sofern nicht ausdrücklich anderes verein- bart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde die Firma IHAB OG schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen sei- ner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Scha- densvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter, ist der Kunde verpflich- tet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbe- stimmungen einzusehen und genau einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als„Pub- lic Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von der Firma IHAB OG nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nut- zungsbestimmungen und allfälligen Lizenzrege- lungen zu beachten und jede Weitergabe der Soft- ware an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde die Firma IHAB OG von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. 14.2.1. Bei der Lieferung von Software räumt die IKB, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde die IKB schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt die Firma netvoice data security GmbH, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wo- bei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Li- zenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde die Firma netvoice data security GmbH schad- und klag- los stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mit- zuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter, ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Soft- ware die Lizenzbestimmungen einzusehen und ge- nau einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von der Firma netvoice data security GmbH nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebe- nen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzrege- lungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unter- lassen. Jedenfalls hält der Kunde die Firma netvoice data security GmbH von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt “xxx.xx“, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wo- bei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde „xxx.xx“ schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensver- meidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genaueste einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von „xxx.xx“ nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelun- gen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Die Nutzung der Dienstleistungen von „xxx.xx“ durch Dritte bedarf der ausdrück- lichen schriftlichen Einwilligung von „xxx.xx“. Jedenfalls hält der Kunde die „xxx.xx“ von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt Net4You, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem AG ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der AG die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der AG die Net4You schad- und klaglos stellen. Der AG hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der AG verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom AG abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von Net4You nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der AG hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der AG die Net4You von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos. Die Net4You übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des AG zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern der AG Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gemäß Pkt 6. werden durch diesen Punkt 13.3. nicht berührt. Pkt 6.4 gilt sinngemäß auch für gelieferte Software. Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 6.
Rechte an gelieferter Software. Bei der Lieferung von Software räumt “Tele-Tec GmbH”, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde “Tele-Tec GmbH” schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von “Tele-Tec GmbH” nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Die Nutzung der Dienstleistungen von “Tele-Tec GmbH” durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von “Tele-Tec GmbH”. Jedenfalls hält der Kunde die “Tele- Tec GmbH” von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.