Rechte der betroffenen Personen. 8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen. 8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten. 8.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann. 8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist. 8.5 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Avv), Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 1. Der Auftragnehmer wird Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen Kunden im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, durch technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Anfragen zur Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommenvon Betroffenen Rechten.
8.2 2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden eine Anfrage zur Ausübung ihrer Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend machtdirekt an den Auftragsverarbeiter stellt, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen Auftragsverarbeiter diese Aufforderung zeitnah an den Auftraggeber Kunden weiterleiten.
8.3 3. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber den Kunden über alle Informationen zu den gespeicherten Kundendaten, über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-DatenKundendaten, an die denen der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibtAuftragsverarbeiter diese weisungsgemäß offenlegen darf, und über den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber soweit der Kunde diese nicht hat Informationen zur Verfügung stehen und der Kunde diese nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen abholen kann.
8.4 4. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird es dem Auftraggeber ermöglichen, Kunden im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kostenermöglichen, Auftraggeber-Daten die Weiterverarbeitung von Kundendaten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen Weisung des Auftraggebers Kunden die BerichtigungWeiterverarbeitung selbst zu korrigieren, Sperrung zu sperren oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmeneinzuschränken, wenn und soweit das dass dies dem Auftraggeber selbst unmöglich Kunden zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte nicht möglich ist. Dem Auftragsverarbeiter sind in diesem Fall die dem Auftragsverarbeiter in diesem Zusammenhang entstandenen und gegenüber dem Kunden nachgewiesenen Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
8.5 5. Soweit die betroffene der betroffenen Person gegenüber dem Auftraggeber Kunden ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Kundendaten gemäß Art. 20 DSGVO besitztvorliegt, wird der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter den Auftraggeber Kunden im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten Notwendigen dabei unterstützen, die Kundendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützenzu übergeben, wenn der Auftraggeber sich Kunde die Daten nicht anderweitig beschaffen kann. Dem Auftragsverarbeiter sind in diesem Fall die dem Auftragsverarbeiter in diesem Zusammenhang entstandenen und gegenüber dem Kunden nachgewiesenen Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
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Samples: Datenverarbeitungsvereinbarung (Dpa)
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten, sofern ihm eine hinreichend sichere Identifikation des Antragstellers und eine Zuordnung zum Auftraggeber möglich und zumutbar ist.
8.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 8.4 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 8.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 8.2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 8.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Auftraggeber- Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 8.4. Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 8.5. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Auftraggeber- Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 8.1. Der Auftragnehmer wird Diensteanbieter unterstützt den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen Auftraggeber, soweit dies möglich ist, im Rahmen Sinne des Zumutbaren dabei unterstützen, Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung Anträgen, die in Ausübung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommender betroffenen Person ergehen.
8.2 8.2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung zur Ausübung ihrer Rechte direkt an den Diensteanbieter stellt, leitet der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen Diensteanbieter diese Anfrage zeitnah an den Auftraggeber weiterleitenweiter, wenn der Diensteanbieter die betroffene Person identifizieren kann und eine Zuordnung zum Auftraggeber mit angemessenen Anstrengungen möglich ist.
8.3 8.3. Der Auftragnehmer wird Diensteanbieter hat dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen Notwendigen, gegen die Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden ihm dadurch entstandenen und nachzuweisenden Aufwände Aufwendungen und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Löschung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung personenbezogener Kundendaten zu ermöglichen oder personenbezogene Kundendaten auf Weisung des Auftraggebers selbst vornehmenzu korrigieren, zu löschen, zu sperren oder die weitere Verarbeitung einzuschränken, wenn und soweit das dem dies für den Auftraggeber selbst unmöglich nicht möglich ist.
8.5 8.4. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf die personenbezogenen Kundendaten im Sinne des Art. 20 DSGVO besitzthat, wird soll der Auftragnehmer Auftraggeber über die Dienste in die Lage versetzt werden, die personenbezogenen Kundendaten selbst zu entnehmen. Darüber hinaus ist der Diensteanbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen Notwendigen gegen die Erstattung der Aufwendungen und Kosten, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format Diensteanbieter dadurch nachweislich entstehen, zu unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Abonnementvertrag Für Software Und Dienstleistungen
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 11.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 11.2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 11.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich nicht selbst beschaffen kann.
8.4 11.4. Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder Kosten auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 11.5. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kannvorliegen.
8.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 8.1. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.
8.2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 8.3. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 8.4. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Auftraggeber- Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 8.5. Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 8.6. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Rechte der betroffenen Personen. 8.1 8.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2 8.2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen zeitnah an den Auftraggeber weiterleiten.
8.3 8.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Informationen über die gespeicherten Auftraggeber-Daten, die Empfänger von Auftraggeber-Daten, an die der Auftragnehmer sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Auftraggeber diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4 8.4. Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
8.5 8.5. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Auftraggeber-Daten nach Art. 20 DSGVO DGVO besitzt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Auftraggeber-Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Auftraggeber sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag