Common use of Rechte der betroffenen Personen Clause in Contracts

Rechte der betroffenen Personen. (1) Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, auf Anfragen betroffener Personen direkt zu antworten, und wird die betroffenen Personen an den Verantwortlichen verweisen, wenn die von der betroffenen Person gelieferten Informationen ausreichen, um den Verantwortlichen, den die Anfrage betrifft, zu identifizieren. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn eine betroffene Person den Auftragsverarbeiter auffordert, Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.

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