Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.
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Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 5.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich aus-schließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3, Auftragsverarbeitungsvertrag Nach Art. 28 Abs. 3 Dsgvo
Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche AnfragenAnfragen von Betroffenen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.
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Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Sollten Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten nach Maßgabe dieses Vertrages Ansprüche geltend machen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Dem Auftraggeber obliegt es, dem Auftragnehmer die Auftraggeber-Daten rechtzeitig zur Leistungserbringung nach dem Hauptvertrag zur Verfügung zu stellen und er ist verantwortlich für die Qualität der Auftraggeber-Daten. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkei-ten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder seinen Weisungen fest-stellt.
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