Gegenstand und Dauer der Vereinbarung Musterklauseln

Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. (1) Der Auftrag umfasst Folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber einen telefonischen Sekretariatsservice sowie die Terminvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dessen Kunden. (2) Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage des Hauptvertrages und dieses Datenschutzvertrages. (3) Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. NETWORK ASSISTANCE verarbeitet personenbezogene Daten für den Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Die Auftragsdatenverarbeitung beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Termin und endet gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit keine Beendigungstermine vereinbart sind, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen zum Monatsende. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß von NETWORK ASSISTANCE gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, NETWORK ASSISTANCE eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder NETWORK ASSISTANCE Kontrollrechte des Kunden vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DS-GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. Der Auftrag umfasst Folgendes: Abwicklung von Online-Spenden mit der Altruja-Online-Fundraising-Software zur Spendenerhebung, Durchführung von Spendenaktionen, Durchführung von Spendenaktionen privater Unterstützer und Email-Kommunikation mit den Spendern. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrages. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Dauer des Auftrags: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kündigungsfrist ist die im Kundenvertrag vereinbarte. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DS-GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung folgender Aufgaben: Die FLAVE GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung von Veranstaltungen für Gäste/Kunden/Mitarbeiter. Die FLAVE GmbH verar- beitet zu diesem Zweck die vom Auftraggeber zur Verfü- gung gestellten und/oder von den Gästen/Kunden/Mit- arbeitern eingegebenen Daten entsprechend der im je- weiligen Vertrag/bestätigten Angebot vereinbarten Leis- tungen, wie v.a.: Incentives - Beispiele: Wettbewerbe, Gewinnspiele, Umfragen, Votings, Anforderung von Informations- material, Anmeldung zu Newslettern (2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbrin- gung der Leistungen, die zwischen der FLAVE GmbH und dem Auftraggeber vereinbart wurden. (3) Die Datenverarbeitung betrifft die personenbezogenen Daten der vom Auftraggeber eingeladenen Gäste/ange- meldeten Teilnehmer für die vom Auftraggeber geplan- ten Veranstaltung. Die Daten umfassen je nach Art der Veranstaltung: Vorname, Nachname, Anrede, Ge- schlecht, akademischen Grad, Geburtstag, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), Telefon- nummer, Fax, E-Mail-Adresse, sonstige Kontaktdaten, et- waigen Ticket/Eintrittspreis, Präferenzen/Wünsche der Gäste und Teilnehmer, Ort- und Zeitpunkt der Veranstal- tung, Sitzplatz, Unternehmenszugehörigkeit (Firma, Ab- teilung, Kontaktdaten), Zuordnung zu Gruppen, Gastno- tizen, Fotos und Videos der Veranstaltung, Kommentare und Beurteilungen zur Veranstaltung und sonstige etwa- ige frei vom Kunden wählbare Informationen im Zusam- menhang mit der Veranstaltung. Davon betroffen sind Gäste und Teilnehmer, die vom Veranstalter eingeladen bzw. sich zu der von ihm angebotenen Veranstaltung an- gemeldet haben. (4) Umfang, Art und Zweck der Verarbeitung personenbezo- gener Daten durch den Auftraggeber sind im jeweiligen abgeschlossenen Vertrag/im jeweiligen bestätigten An- gebot beschrieben. Etwaige Ergänzungen zu den benötig- ten personenbezogenen Daten erfolgen vom Arbeitgeber in schriftlicher Form. Die FLAVE GmbH erfasst bzw. ver- arbeitet darüber hinaus keine weiteren Daten der Teil- nehmer. (5) Der Auftraggeber ist allein für die Rechtmäßigkeit der Daten, das Einholen gesetzlich vorgeschriebener Zustim- mungen sowie der Nutzung der von der FLAVE GmbH zur Verfügung gestellten Funktionen verantwortlich. (6) Dauer der Auftragsverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrags/bestä- tigten Angebots zwischen der FLAVE GmbH und dem Auf- traggeber.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. 1.1 Gegenstand des Vertrages ist die zur Produktion von Printerzeugnissen, insbesondere Druck von Fotografien auf verschiedene Materialien, im Kundenauftrag notwendige Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Auftraggeber-Daten). Die Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus den Notwendigkeiten der beschriebenen Leistungen. 1.2 Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages. 1.3 Die vertraglich vereinbarte Leistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). 1.4 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kündigungsfrist ist 2 Wochen zum Monatsende, jedoch nicht vor Beendigung eines parallel bestehenden Hauptvertrages über einen Printauftrag nach Ziff. 1.1. Wird dieser Vertrag im Zusammenhang mit einem Druckauftrag abgeschlossen, gilt er vorbehaltlich etwaiger Änderungen oder ausdrücklicher Vertragsbeendigungen auch für alle künftigen Druckaufträge und die damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge. 1.5 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. 2.1 Der Gegenstand des Auftrages ergibt sich aus Anlage 1. 2.2 Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO nur auf der Grundlage dieses Vertrages. 2.3 Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). 2.4 Diese Vereinbarung wird zum 25.05.2018 wirksam und ersetzt bisherige zur Auftragsverarbeitung getroffene Vereinbarungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. Der Auftrag umfasst Folgendes: Administrative Wartung und Betreuung der beim Auftraggeber installierten IT-Infrastruktur Administrative Wartung und Betreuung der beim Auftraggeber genutzten Endgeräte Wartung oder Support eines Datenverarbeitungsverfahrens mit der Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten Operative Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung Sonstiges: Bei der Dienstleistung (Remotezugriff mittels VPN) handelt es sich um einen Onlineservice an BHS CORRUGATED Maschinen, Computern Automatisierungsgeräten (Siemens S7), Antriebe (ELAU Max4 Regler) und eventuell zukünftige technische Geräte der vorher genannten Art, falls technisch möglich und gewünscht. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrages. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Land, welchem der Kunde im Rahmen der BHS Serviceerbringung zugeordnet ist, darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). Dauer des Auftrags: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Hauptvertrag.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung a) Der Auftrag umfasst Folgendes: b) Dauer des Auftrags: Der Auftrag wird zur einmaligen Ausführung erteilt.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. 1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern und/oder Kunden des Auftraggebers ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Der Leistungsinhalt insbesondere der Zweck der Datenverarbeitung wird im oben genannten Hauptvertrag konkretisiert. 2. Die Dauer der vorliegenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. 3. Die Art der verwendeten personenbezogen Daten sind im wesentlichen: a. Vorname, Nachname, E-Mailadresse, Anrede des jeweiligen Nutzers b. Zeitstempel über: i. Erste Anmeldung ii. Xxxxxxx erster Kursbesuch iii. Jeweils der Besuch von Inhalten iv. Kurs Absolvierung c. Abgegebene Antworten von Xxxxxxx und Umfragen d. Kommentare zu Inhalten 4. Es werden keine besonderen Arten von personenbezogenen Daten (wie bspw. Gesundheit, Religion, Biometrische Daten etc.) gemäß (Artikel 9 DSGVO) verarbeitet.
Gegenstand und Dauer der Vereinbarung. (1) Es werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten (nachfolgend »Daten« genannt) durch die ecotel als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber konkretisiert. (2) Der Umfang der Datenverarbeitung ist in der zugrunde liegenden Leistungsbe- schreibung sowie seiner Anlagen konkret beschrieben. (3) Die Dauer dieser Vereinbarung (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsver- einbarung.